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Der Energieberater: Wichtiger Berater bei Sanierungsvorhaben von Immobilien

Erstellt am 04.06.2015 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News

Erklärtes Ziel der deutschen Politik ist der ressourcenschonende Umgang mit vorhandenen Energiequellen und die Reduzierung der Umweltbelastung. Die Entschlossenheit, die gesteckten Ziele auch zu erreichen, bekommen mittlerweile auch Immobilienbesitzer und Bauherren zu spüren.Mit der Einführung von Energieeffizienzklassen im Energieausweis (vergleichbar mit den Kennklassen der Elektrogeräte) und der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014 ist nun jeder Hausbesitzer oder zukünftige Hausbesitzer zu energieeffizienten Bauen und Sanieren verpflichtet. Insbesondere Eigentümer älterer Immobilien werden nicht alleine gelassen, wenn es um die Finanzierung von Sanierungsvorhaben geht: Führt ein zugelassener Energieberater eine Energieberatung durch, können Bafa und KfW Fördermittel beantragt werden.

Zuschüsse für die Energieberatung deutlich angehoben worden.

Egal ob „nur“ eine Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, neue Fenster eingebaut werden sollen, Außenwände gedämmt werden oder eine energetische Komplettsanierung in Betracht gezogen wird, ab März 2015 erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten den doppelten Betrag als Zuschuss für eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater.

Nur der eingetragene qualifizierte Energieberater darf KfW-Förderung beantragen

Vor Beginn der Sanierung erfasst der Energieberater vor Ort alle wichtigen baulichen Gegebenheiten. Für die korrekte Einschätzung, welche Maßnahme sinnvoll und rentabel ist, untersucht der Energieberater unter anderem akribisch Außenwände auf ihren Wärmedurchgangskoeffizient (sogenannter U-Wert),  misst Fenstergrößen, Türen und Balkone und erfasst vorhandene Heizungstechnik mit seinem Verbrauchswerten. Nach der systematischen und vollständigen Ist-Analyse, entwickelt der Energieberater  verschiedene Varianten der Sanierung, überprüft diese auf ihren jeweiligen Einspareffekt und vergleicht Kosten-Nutzen auch unter Einbeziehung der Fördermittel von Bafa und KfW. Die Besonderheit dabei ist: Die KfW Förderung, von der Einzelförderung bis zum Tilgungszuschuss oder Inanspruchnahme eines günstiger Kredits, kann nur ein zugelassener Energieberater beantragen. Also spätestens jetzt ist der Bauherr gut beraten, sich beraten zu lassen.

Zusatzqualifikation für den Wunschberuf

Mit der viermonatigen IFM Weiterbildung zum „Zertifizierte/-r Energieberater/-in“ erwerben Bauingenieure, Architekten sowie Meister und Techniker aus den Bereichen Bau- und Gebäudetechnik alle Kenntnisse, die nach EnEV 2014 (Anlage 11) für Energieberater von bestehenden Wohngebäuden gefordert werden. Die IFM Weiterbildung entspricht den Richtlinien der BAFA zum anerkannten Energieberater. Der IFM Nachweis berechtigt zum Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/KfW) der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) sowie zur Antragstellung von KfW Gelder. Ob Sie Ihre berufliche Zukunft in der Selbständigkeit sehen oder sich als Mitarbeiter eines Unternehmens in einem wachsenden Markt engagieren wollen, mit der IFM Weiterbildung zum „Zertifizierte/-r Energieberater/-in“ haben Sie die Basis für einen Beruf mit Zukunft und den Einstieg in eine Aufgabe mit Perspektive.

Die genaue Inhaltsbeschreibung der Weiterbildung finden Sie hier: Unsere Weiterbildung findet als Präsenzunterricht mit Fachexperten in unseren gut zu erreichenden, modern ausgestatteten Seminarzentren statt. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie! Rufen Sie uns an und vereinbaren einen individuellen Beratungstermin. Kontakt

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