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30 Jahre IFM

Das Land Brandenburg hat das Förderprogramm für berufliche Weiterbildung neu geregelt.

Erstellt am 17.06.2015 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News

 

Die neue Weiterbildungsrichtlinie ist deutlich weiter gefasst als bisher und ist bis 2020 gültig.

Es können jetzt auch geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber) und Freiberufler eine finanzielle Förderung zur Weiterbildung erhalten.

Bedingung ist, dass der/die Erwerbstätige den Erstwohnsitz in Brandenburg hat und die Kosten der Weiterbildung den Betrag von 1000 Euro übersteigt.

Der Kreis der geförderten Unternehmen ist um Selbstständige, Vereine sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erweitert worden.

Die wesentlichen Eckdaten des neuen Förderprogramms.

Für Unternehmen / Vereine / Träger der Kinder- und Jugendhilfe

  • Förderung bis zu 3.000 Euro pro Beschäftigten oder Ehrenamtlichen bis zu zweimal pro Kalenderjahr
  • Die anteilige Kostenübernahme variiert zwischen 50% bis 70% der tatsächlichen Kosten und ist abhängig von der Größe (Anzahl der Beschäftigten) des Unternehmens / Vereins.

Für Beschäftigte als Privatperson

Unabhängig vom Arbeitgeber und neu, auch geringfügig Beschäftigte, erhalten erwerbstätige Brandenburger und Brandenburgerinnen eine Förderung bis zu 70% der Weiterbildungskosten.

Hierzu muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung ein Bildungscheck beantragt werden und die Kosten der Weiterbildung muss höher als 1000 Euro sein. Einen Bildungscheck kann bis zu zwei Mal im Jahr beantragt werden.

 

Lassen Sie sich beraten.

Eine umfangreiche individuelle Beratung zum Förderprogramm des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Brandenburg erhalten Unternehmen und Einzelpersonen bei folgenden Beratungsstellen:

 

Infobüro der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Tel.: 0331 660-2200 Fax: 0331 660-2400

 

Weiterbildungsberatung der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)

Tel. 0331- 70445722

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