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30 Jahre IFM

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenkunden (Stand: 25.05.2023)

1. Geltungsbereich
1.1.
Für den Vertrag zur Durchführung von Seminaren/Coachings/Consultings oder sonstigen Dienstleistungen zwischen dem IFM Institut für Managementberatung GmbH (im Folgenden nur IFM genannt) und dem Vertragspartner des IFM (im Folgenden nur Kunde genannt) gelten nachfolgende Vertragsbedingungen. Das IFM behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen vor. Ist der Kunde eine juristische Person oder nehmen an dem Seminar/Coaching/Consulting Personen teil, die nicht unmittelbar Vertragspartner des IFM sind, jedoch auf Veranlassung des Kunden an dem Seminar/Coaching/Consulting teilnehmen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen an vorliegende Vertragsbedingungen gebunden sind. Insoweit gelten die Regelungen - soweit relevant - auch für solche Personen entsprechend, die über den Kunden mittelbar Vertragspartner des IFM sind.
1.2. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelnen nicht auf sie Bezug genommen werden sollte, für alle, auch zukünftige Seminare/Coachings/Consultings. Entgegenstehende Vertrags- und sonstige Bedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch das IFM, selbst im Falle der Durchführung des Seminars/Coachings/Consultings, nicht Vertragsbestandteil. Es gelten auch dann ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
1.3. Nehmen Mitarbeiter:innen des Kunden oder sonstige in Abhängigkeit tätige Dritte des Kunden an einem Seminar/Coaching/Consulting teil, so erhält das IFM ein Weisungsrecht gegenüber diesen Personen, das IFM übernimmt jedoch keine Weisungs- und Kontrollpflicht bezüglich dieser Personen für den Kunden.

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1. Hat das IFM dem Kunden ein Angebot zur Durchführung eines Seminars/Coachings/Consultings unterbreitet, so kommt der Vertrag durch die Annahme des Kunden innerhalb der Annahmefrist, anderenfalls durch Bestätigung durch das IFM zustande.
2.2. Das IFM führt das im jeweiligen Angebot und/oder Vertrag näher spezifizierte Seminar/Coaching/Consulting im Rahmen einer dienstvertraglichen Leistungserbringung ohne Erfolgsgarantie durch. Die Durchführung der Seminare/Coachings/Consultings erfolgt durch das IFM selbst oder durch einen vom IFM beauftragten Dritten. Die im Angebot angegebenen Inhalte definieren den grundsätzlichen Gegenstand des Seminars/Coachings/Consultings, in der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung ist das IFM jedoch frei und zur Leistung im Rahmen dienstvertraglicher Gesetzesnormen (§§ 611 ff. BGB) verpflichtet.
2.3. Ist im Angebot eine Mindestteilnehmeranzahl festgelegt, ist das IFM erst bei Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl verpflichtet, das Seminar/Coaching/Consulting durchzuführen. Es steht IFM jedoch frei, das Seminar/Coaching/Consulting auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl durchzuführen.
2.4. Besondere oder individuelle Inhalte der Seminare/Coachings/Consultings und deren Ausgestaltung sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit nicht anders angeboten und vereinbart, ist die im Vertrag festgelegte Vergütung für die Durchführung des Seminars/Coachings/Consultings und etwaige Nebenkosten (= gesamte Vergütung) binnen 2 Wochen nach Rechnungslegung zu zahlen. Bei Buchungen von Offenen Gruppenseminaren erfolgt die Rechnungsstellung vor Seminarbeginn.
3.2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim IFM.
3.3. Das IFM akzeptiert keine Skontoabzüge, es sei denn ein Skonto ist ausdrücklich vereinbart.
3.4. Soweit nicht anderes angegeben, sind alle angegebenen Zahlungsbeträge Nettobeträge, die sich zuzüglich der jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
3.5. Hat das IFM dem Kunden eine Ratenzahlung gewährt und kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Zahlungsrückstand, werden alle noch offenen Raten in einem Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

4. Vertragsbeendigung vor und nach Seminarbeginn
4.1. Der Kunde kann den geschlossenen Vertrag vor Vertragsbeginn bis 31 Kalendertage vor dem Projektbeginn kostenfrei ordentlich kündigen; bei einer ordentlichen Kündigung nach diesem Zeitpunkt kann IFM eine pauschale Entschädigung verlangen. Bis zum 14. Kalendertag vor Projektbeginn beträgt diese Entschädigung 20% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 13. bis zum 7. Kalendertag beträgt die Entschädigung 30%, ab dem 6. bis zum 4. Kalendertag 50% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 3. Kalendertag vor Projektbeginn wird eine Entschädigung in Höhe von 100% der gesamten vereinbarten Vergütung fällig. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim IFM am letzten Bürotag (während der Bürozeiten: Mo. bis Fr., 08:00 bis 16:00 Uhr) vor dem jeweiligen Fristbeginn. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem IFM bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4.2. Das IFM kann den Vertrag bis zum Projektbeginn kündigen, wenn das Seminar/Coaching/Consulting wegen zu geringer Teilnehmerzahl (Unterschreitung der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmeranzahl), wegen höherer Gewalt oder Umständen, die das IFM nicht zu verantworten hat, nicht durchgeführt wird. Entschädigungsansprüche des Kunden sind für diese Fälle ausgeschlossen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2.
4.3. Das Vertragsverhältnis endet zum festgelegten Vertragsende bzw. mit dem Ende des Seminars/Coachings/Consultings nach Ablauf der vorgesehenen Projektdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist während der Vertragslaufzeit bzw. während des laufenden Seminars/Coachings/Consultings ausgeschlossen.
4.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt.
4.5. Das IFM kann den Vertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn
-a- der Kunde die Vergütung nicht rechtzeitig zahlt,
-b- der Kunde oder eine vom Kunden entsandte Person sich grob vertragswidrig verhält,
-c- ein grober Verstoß des Kunden oder einer vom Kunden entsandten Person gegen die Hausordnung vorliegt,
-d- der Kunde oder eine vom Kunden entsandte Person gegen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt oder Strafgesetze verletzt,
und der Kunde oder eine von ihm in die Veranstaltung entsandte Person in den Fällen vorstehender Buchstaben -b-, -c- und -d- auch nach einer Aussprache sein Verhalten nicht verändert. Im Falle des vorstehenden Buchstaben -a- kann das IFM zunächst Zurückbehaltungsrechte ausüben und die Durchführung des Seminars/Coachings/Consultings bis zur Zahlung der Vergütung aussetzen oder den Kunden bzw. eine vom Kunden entsandte Person von der Teilnahme an dem Seminar/Coaching/Consulting bis zur Zahlung der Vergütung ausschließen. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung der durch die vorstehenden Maßnahmen verlorenen Projektzeit besteht nicht. Vielmehr bleibt der Kunde in diesen Fällen verpflichtet, dennoch die volle Vergütung zu bezahlen.
4.6. Hat das IFM den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, bleibt der Kunde verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Projektzeit anteilig die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Projektteil ist der Kunde verpflichtet, pauschal 20% der auf diesen Teil entfallenen Vergütung als pauschale Entschädigung an das IFM zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden und dem IFM vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4.7. Kündigt der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund, bleibt der Kunde verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Projektzeit die anteilige Vergütung zu entrichten. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Projektteil entfällt die Vergütung. Eine bereits erhaltene Vergütung ist anteilig durch das IFM zurück zu zahlen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2.
4.8.  Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund muss diese begründet werden.

5. Änderungswünsche, Terminumbuchungen, Bearbeitungsgebühren
5.1. Wünscht der Kunde eine Änderung des abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich Ort, Zeit oder Inhalt des Seminars/Coachings/Consultings, wird das IFM diesen Wunsch wohlwollend prüfen und dem Kunden die Änderung bestätigen, sofern sich die Vergütungshöhe durch die Änderung nicht verändert. Anderenfalls wird das IFM ein Änderungsangebot mit abgeänderter Vergütung unterbreiten. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot nicht an, verbleibt es beim ursprünglichen Vertragsinhalt und der Kunde kann den ursprünglichen Vertrag unter Beachtung der Entschädigungsregelungen nach Ziffer 4.1. kündigen. Eine Bearbeitungszeit beim IFM von mindestens 3 Werktagen ab Eingang des Änderungswunsches geht im Hinblick auf die fristabhängige Höhe der Entschädigung zu Lasten des Kunden.
5.2. Grundsätzlich gilt im Falle eines Änderungswunsches bezüglich Termin, Ort oder Inhalt, sofern nichts anderes vereinbart wird, dass die Bearbeitung eines Vertragsänderungswunsches bis 21 Kalendertage vor Beginn des Seminars/Coachings/Consultings kostenfrei ist, sodann ist das IFM jedoch berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu erheben. Ab dem 20. bis zum 14. Kalendertag vor Projektbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 10% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 13. bis zum 7. Kalendertag beträgt die Bearbeitungsgebühr 20%, ab dem 6. bis zum 4. Kalendertag 30% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 3. Kalendertag vor Projektbeginn ist eine Änderung des abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich Ort, Zeit oder Inhalt des Seminars/Coachings/Consultings nicht mehr möglich. Einen Anspruch auf eine Vertragsänderung hat der Kunde nicht.

6. Haftung
6.1. Das IFM haftet im Rahmen der gesetzlichen dienstvertraglichen Sorgfaltspflichten für die Veranstaltungsvorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Dozenten, Coaches und Consultants, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die Erbringung der Projektleistungen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2. Ein gerichtlicher nachprüfbarer Projekterfolg ist nicht geschuldet.
6.2. Das IFM, deren Erfüllungsgehilfen oder sonstige zur Vertragserfüllung im Auftrag des IFM Tätige haften grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen bzw. wenn versichert, auf die Höhe der Versicherungssumme beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit oder Leben; in diesem Fall bleibt die Haftung unbeschränkt.

7. Datenschutz, Einwilligung in die Verwendung von Schutzrechten
7.1. Der Kunde und vom Kunden entsandte Personen sind damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz personenbezogene Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
7.2. Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss ein, dass das IFM den Namen und das Firmenlogo des Kunden auf einer Referenzliste für eigene Werbezwecke im Zusammenhang mit der Durchführung von Seminaren/Coachings/Consultings verwenden, vervielfältigen und öffentlich wiedergeben darf. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich frei widerrufen.

8. Sonstiges
8.1. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
8.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Potsdam, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Potsdam, es sei denn das Seminar/Coaching/Consulting wird vertragsgemäß an einem anderen Ort durchgeführt.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
8.4. Ist im Vertrag Schriftform vorgesehen, wird die Schriftform durch elektronisch signierte E-Mail nicht eingehalten.
8.5. Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung, die beim IFM eingesehen werden kann.

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Telefonkontakt
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