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30 Jahre IFM

Allgemeine Geschäftsbedingungen geförderte Weiterbildung


1. Geltungsbereich
1.1. Für die Teilnahme an geförderten Weiterbildungslehrgängen der IFM Institut für Managementberatung GmbH (im Folgenden nur "IFM" genannt) gelten nachfolgende Vertragsbedingungen zwischen IFM und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (im Folgenden nur "Kunde" genannt). IFM behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen vor, die bekannt gemacht werden.
1.2. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelnen nicht auf sie Bezug genommen werden sollte, für alle, auch für zukünftige Weiterbildungslehrgänge.
2. Vertragsgegenstand
2.1. IFM erbringt die jeweils im Weiterbildungsvertrag näher spezifizierten Leistungen - bei geförderten Maßnahmen - nach Maßgabe der Anforderungen des Sozialgesetzbuches II und III (SGB II und SGB III) und immer im Rahmen einer dienstvertraglichen Leistungserbringung ohne Erfolgsgarantie (im Folgenden nur "Lehrgang" genannt). Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt durch IFM selbst oder durch einen von IFM beauftragten Dritten. Bei geförderten Weiterbildungen ist IFM der alleinige Träger der Maßnahme. Die Lehrgangsbezeichnung, die Lehrgangsschwerpunkte und/oder die Modulbezeichnung definieren den grundsätzlichen Inhalt des Lehrgangs, in der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung ist IFM jedoch frei und grundsätzlich zur Leistung im Rahmen dienstvertraglicher Gesetzesnormen (§§ 611 ff. BGB) verpflichtet. Besondere oder individuelle Inhalte und deren Ausgestaltung sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind.
2.2. Der Lehrgang besteht grundsätzlich aus dozentengeführten Unterrichtselementen (Training, Übungen, Repetitorium, Seminare, Referate) und selbständiger Projektarbeit (selbständige Erarbeitung komplexer Aufgabenstellungen durch den Kunden). Es wird grundsätzlich ein Verhältnis von 80% dozentengeführten Unterrichtselementen und 20% selbständiger Projektarbeit angestrebt.
2.3. Die im Weiterbildungsvertrag und im Bildungsgutschein vereinbarten Inhalte der Wissensvermittlung sind entsprechend der Durchführbarkeit bindend und haben den Lehrgangsschwerpunkten zu entsprechen. Ein Wechsel in ein anderes, nicht vereinbartes Wissensgebiet, ist nur mit Zustimmung vom IFM und dem Kostenträger möglich. Ein Anspruch auf einen Wechsel besteht nicht.
2.4. Strebt der Kunde eine Förderung der Kosten des Lehrgangs durch die Bundesanstalt für Arbeit, Jobcenter, den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, die Deutsche Rentenversicherung oder ähnliche Institutionen (im Folgenden „Kostenträger“ genannt) an, so ist der Kunde verpflichtet, die Antragstellung auf Förderung, die persönliche Vorsprache beim zuständigen Berater des Kostenträgers sowie die Beibringung der notwendigen Unterlagen, unverzüglich eigenverantwortlich zu veranlassen und nachzuweisen. Der Bescheid über die Bewilligung der Förderung ist dem IFM unverzüglich nach Erhalt vorzulegen.
2.5. Sollte der Lehrgang nicht oder nicht vollständig gefördert werden, bleibt der Kunde zur Zahlung bzw. Teilzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, sofern nicht Rücktritts- oder Kündigungsrechte berechtigt ausgeübt wurden.
2.6. Ist im Weiterbildungsvertrag eine Mindestteilnehmeranzahl festgelegt oder eine solche Teilnehmeranzahl kalkuliert, steht es IFM frei, den Lehrgang auch bei Nichterreichen der festgelegten oder kalkulierten Mindestteilnehmeranzahl durchzuführen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Erhält der Kunde eine Förderung für die Teilnahme am Lehrgang, verpflichtet sich der Kunde seinen Anspruch gegenüber dem Kostenträger auf Auszahlung des Förderungsbetrages an IFM abzutreten und IFM bei der Durchsetzung des Anspruchs zu unterstützen.
4. Rücktrittsbedingungen
4.1. Bei geförderten Lehrgängen kann der Kunde bis spätestens einen Werktag vor Beginn des Lehrgangs vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, wenn trotz unverzüglicher Antragstellung und ordnungsgemäßer Mitwirkung am Bewilligungsverfahren der Kunde nicht gefördert wird und den Kunden auch sonst an der verweigerten Förderung kein Verschulden trifft. Im Übrigen ist der Rücktritt von einem abgeschlossenen Vertrag für den Kunden nicht möglich.
4.2. Erscheint der Kunde zum vereinbarten Lehrgang nicht, steht IFM dennoch die vereinbarte Vergütung zu, solange der Vertrag ungekündigt fort besteht.
4.3. IFM hat bis zum Beginn des Lehrgangs das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bei Nichtdurchführung des Lehrgangs/eines Lehrgangsteiles, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl (Unterschreitung der kalkulierten Mindestteilnehmeranzahl), bei höherer Gewalt und/oder Umständen, die IFM nicht zu vertreten hat. Entschädigungsansprüche des Kunden sind für diese Fälle ausgeschlossen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2..
4.4.
Jede Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Nach Beginn des Lehrgangs ist der Rücktritt ausgeschlossen.
5. Vertragsbeendigung / Kündigungsbedingungen
5.1. Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum festgelegten Lehrgangsende und/oder nach Absolvierung aller vertraglich vereinbarten Module.
5.2. Bei geförderten Lehrgängen kann der Kunde bei nachgewiesener Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses kündigen.
5.3. Hat der Kunde eine für ihn grundsätzlich förderungsfähigen Lehrgang begonnen, ohne dass eine Förderung bei Beginn des Lehrgangs bereits bewilligt war und wird die Förderung später nicht bewilligt oder wird eine ursprünglich bewilligte Förderung widerrufen, steht beiden Vertragspartnern ein fristloses Kündigungsrecht zu. Hatte der Kunde die Förderung nicht oder nicht rechtzeitig beantragt, IFM über das Bestehen einer Förderung getäuscht, bei der Bewilligung im notwendigen Umfang nicht mitgewirkt, gegen Förderrichtlinien verstoßen oder sonst schuldhaft dafür gesorgt, dass ihm die Förderung nicht bewilligt oder entzogen wird, hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, unabhängig davon, wer die Kündigung ausspricht.
5.4. Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist im Übrigen in der regulären Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt. IFM kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere - bei grob vertragswidrigem Verhalten des Kunden, - wenn grobe Verstöße des Kunden gegen die Prüfungs- oder Hausordnung vorliegen, - wenn der Kunde gegen bestehende Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt oder Strafgesetze verletzt, und der Kunde das Verhalten nach einer Abmahnung oder Aussprache nicht verändert.
5.5. Kündigt IFM oder der Kunde berechtigt den Vertrag, bleibt der Kunde grundsätzlich verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Zeit des Lehrgangs die vereinbarte Vergütung zu entrichten bzw. IFM behält den Anspruch auf Auszahlung der abgetretene Förderungsleistung. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Teil des Lehrgangs stehen IFM bei geförderten Lehrgängen die für diesen Fall vom Kostenträger vorgesehene Vergütung oder Entschädigung zu, im Übrigen ist der Kunde jedoch zur Zahlung einer Vergütung nicht mehr verpflichtet, es sei denn, er hat die Kündigung nach Ziffer 5.3. zu vertreten.
5.6. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu begründen.
6. Haftung
6.1. IFM haftet im Rahmen der gesetzlichen dienstvertraglichen Sorgfaltspflichten für die Veranstaltungsvorbereitung, die Auswahl und Überprüfung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die Erbringung der Schulungsleistungen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer
6.2.. Ein gerichtlicher nachprüfbarer Erfolg des Lehrgangs ist nicht geschuldet.
6.2. IFM, deren Erfüllungsgehilfen oder sonstige zur Vertragserfüllung im Auftrag von IFM Tätige haften grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit oder Leben. In diesem Fall bleibt die Haftung unbeschränkt.
7. Datenschutz
Der Kunde ist entsprechend der Anlage „Datenschutz Interessenten Weiterbildung und Coaching“ und/oder „Datenschutz Vertrag Weiterbildung und Coaching“ damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages gem. der EU-DSGVO/dem BDSG (neu) personenbezogene Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Die o. g. Anlage ist Bestandteil des Vertrages.
8. Sonstiges
8.1. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz.
8.3. Ist im Vertrag Schriftform vorgesehen, wird die Schriftform durch elektronisch signierte E-Mail nicht eingehalten.
8.4. Bestandteile dieses Vertrages sind die Prüfungs- und Hausordnung sowie Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, die bei IFM eingesehen werden können.

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