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30 Jahre IFM

Mitarbeiterin freut sich im Gespräch über ihre neuen Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung mit Förderung für Ihre Mitarbeitenden

🏢 Für Unternehmen & Organisationen
🧭 Für Führungskräfte mit Personalverantwortung
👥 Für HR & Personalentwicklung
💡 Für Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten.

Zukunftsorientiert weiterbilden – mit staatlicher Unterstützung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen dabei, ihre Teams gezielt weiterzuentwickeln – mit attraktiven Zuschüssen für berufliche Weiterbildungen. So stärken Ihre Mitarbeitenden ihre Kompetenzen und Ihr Unternehmen seine Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit.

Deutschland bietet starke Förderprogramme, die viele Unternehmen noch nicht nutzen – obwohl sie sie dringend brauchen. Denn die Arbeitswelt verändert sich rasant: Digitalisierung, KI, Fachkräftemangel. Ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet?

Das IFM Institut für Managementberatung unterstützt Sie genau hier von der Planung über die Antragstellung bis zur Durchführung Ihrer geförderten Weiterbildungen mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Telefonisch beraten lassen Beratungstermin per E-Mail vereinbaren

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 von der Bundesregierung eingeführt und bildet die gesetzliche Grundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Verankert in § 82 SGB III ermöglicht es Unternehmen, Fördermittel für die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden zu nutzen.

Die Agentur für Arbeit setzt das Gesetz praktisch um: Sie berät Unternehmen, prüft Fördermöglichkeiten und gewährt finanzielle Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten. Dadurch wird Weiterbildung im Betrieb einfacher planbar und für Unternehmen wie Beschäftigte finanziell attraktiver.

Auslöser für das Gesetz waren tiefgreifende Veränderungen in der Arbeitswelt: die Digitalisierung, Automatisierung und Fachkräftemangel stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Das QCG trägt dazu bei, dass Beschäftigte zusätzliche Kompetenzen erwerben – und Organisationen Teams entwickeln, die den Anforderungen der Zukunft gewachsen sind.

Ihre Vorteile durch das Qualifizierungschancengesetz

Geschäftsführer blickt in die Kamera

Vorteile für Ihr Unternehmen

✓ Finanzielle Entlastung: Bis zu 100 % Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten reduzieren den Weiterbildungsaufwand deutlich.

✓ Employer Branding: Weiterbildung ist für 55 % der Unternehmen laut Bertelsmann Stiftung wichtig, um als Arbeitgeber:in attraktiv zu sein.

✓ Wettbewerbsvorteile: 74 % der Beschäftigten sehen laut Weiterbildungsstudie 2025 der Bitkom Akademie Weiterbildung als klaren Erfolgsfaktor.

✓ Flexible Umsetzung: Sie können einzelne Mitarbeitende oder ganze Teams fördern und gezielt weiterqualifizieren lassen.

3er Team arbeitet in einer Weiterbildung zusammen

Vorteile für Beschäftigte

✓ Neue Kompetenzen: Sie erweitern Ihr Wissen und entwickeln Fähigkeiten für aktuelle und zukünftige Aufgaben.

✓ Mehr Sicherheit: Weiterbildung stärkt Ihre beruflichen Perspektiven und schafft Stabilität im technologischen Wandel.

✓ Individuelle Entwicklung: Jetzt ist Ihre Chance, sich zu spezialisieren oder völlig neue berufliche Wege in Ihrem Unternehmen zu gehen.

✓ Praxisnahe Weiterbildung: Beim IFM steht ein anwendungsnaher Austausch zwischen Lernenden und Trainer:innen im Mittelpunkt.

Voraussetzungen für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

Eine Förderung können Arbeitgebende beantragen, wenn diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Zeitstunden.
    Sie geht über eine Einarbeitung hinaus und vermittelt neue berufliche Kompetenzen.

  2. Die Maßnahme ist fachlich sinnvoll und betrieblich begründet.
    Sie reagiert auf Veränderungen wie Digitalisierung, Automatisierung, neue Tools, veränderte Prozesse oder den Fachkräftemangel.

  3. Die Weiterbildung findet bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger statt.
    Zum Beispiel beim IFM Institut für Managementberatung.

  4. Die zu fördernde Person ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
    Gefördert werden Mitarbeitende, die ihre Qualifikationen ausbauen und sich auf neue Aufgaben vorbereiten möchten.

Hinweis: Die oben genannten Punkte bilden die offiziellen Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich haben wir einen praktischen Schnell-Check erstellt, mit dem Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Förderfähigkeit erhalten.

QCG-Schnell-Check: Erste Einschätzung zur Förderfähigkeit

Die folgenden Aussagen dienen als Orientierung und ersetzen nicht die offiziellen Fördervoraussetzungen. Wenn mehrere davon zutreffen, ist eine Förderung in vielen Fällen realistisch:

Welche Kosten werden gefördert?

UnternehmensgrößeZuschuss zu WeiterbildungskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
Unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %bis zu 75 %
50–499 Beschäftigtebis zu 50 %bis zu 50 %
Ab 500 Beschäftigtebis zu 25 %bis zu 25 %

 

Tipp: Liegt eine Vereinbarung mit einem Sozialpartner (z. B. Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) vor, können die Förderungen um 5 Prozentpunkte erhöht werden.

Wie beantrage ich eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?

Sie oder ein:e Mitarbeitende:r haben einen Weiterbildungsbedarf identifiziert und möchten die Förderung nach dem QCG nutzen. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

Unsere Empfehlung: Kostenfreie IFM-Erstberatung
Wir klären Ihre Fragen und begleiten Sie von der Förderprüfung bis zur Antragstellung: Beratung vereinbaren.
1) Beratung bei der Arbeitsagentur Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit prüft die Förderfähigkeit und die mögliche Zuschusshöhe.
2) Antragstellung Ihr Unternehmen stellt den Antrag mit Informationen zur Maßnahme, Unternehmensgröße und Begründung des Qualifizierungsbedarfs.
3) Start der Weiterbildung Nach der Genehmigung kann die Weiterbildung starten. Die Zuschüsse werden direkt an das Unternehmen oder den Bildungsträger ausgezahlt.
 

Ihre Vorteile mit dem IFM Institut für Managementberatung

Über 30 Jahre Erfahrung: Langjährige Expertise in der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften.

Individuelle Förderberatung: Persönliche Begleitung rund um das Qualifizierungschancengesetz (QCG).

Unterstützung beim Antragsprozess: Hilfe bei Antragstellung, Unterlagen und Dokumentation.

Flexible Lernformate: Präsenz, Online oder Hybrid – bundesweit verfügbar.

3 Inspirationen für Ihre nächste Weiterbildung

Wir sind als Weiterbildungsinstitut bundesweit tätig und qualifizieren Fach- und Führungskräfte in Unternehmen sowie Arbeitsuchende. Um die Voraussetzungen des Qualifizierungschancengesetzes bestmöglich zu erfüllen, haben wir hier drei aktuelle Weiterbildungstipps, die zukunftssicher sind:

KI und Certified Prompt Engineering

Künstliche Intelligenz ist das aktuelle Novum in der Arbeitswelt. Nahezu jeder Beruf ist von ihr beeinflusst. In dieser einmonatigen Weiterbildung lernen Sie praxisnah, KI wirksam in der Unternehmenspraxis einzusetzen.

Projektmanagement Basiszertifikat GPM

Viele Menschen arbeiten im Projektmanagement, ohne eine entsprechende Qualifizierung. Mit dem Basiszertifikat in Kooperation mit der GPM Gesellschaft für Projektmanagement bekommen Sie eine Weiterbildung der ersten Klasse.

Expert:in für Servant Leadership / Führen im agilen Umfeld

Menschen zu führen, bedeutet heute, sie zu befähigen. Servant Leadership steht für moderne Führung in digitalen und agilen Zeiten. Die perfekte Weiterbildung für angehende und erfahrene Führungskräfte, die mit der Zeit gehen möchten.

 

Alle Weiterbildungen hier sind AZAV-zertifiziert und damit förderfähig.

So starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung

  1. Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie individuell zur Förderfähigkeit
  2. Passende Weiterbildung auswählen – aus über 100 geförderten IFM-Weiterbildungen
  3. Förderung beantragen – gemeinsam mit unserer Unterstützung
  4. Weiterbildung starten – praxisnah, flexibel und zukunftsorientiert

Jetzt Förderberatung anfragen


Unser Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um das Qualifizierungschancengesetz.

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren und Fördermittel sichern!

 

Bundesweit telefonisch
+49 (30) 232 535 2

E-Mail
sgb@ifm-business.de

Quellen:

Seite der Bundesagentur für Arbeit

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