AVGS – Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erklärt
Was ist ein AVGS?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitsuchende, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt einen AVGS für die Teilnahme an sogenannten „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ aus. Damit steigen die Chancen für den nächsten Job.
Was wird gefördert?
Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter kann mit einem AVGS die Kosten für verschiedene Maßnahmen bei zugelassenen „Trägern“ übernehmen:
- eine private Arbeitsvermittlung,
- ein Coaching oder eine Qualifizierung oder
- ein Probearbeiten in einem Unternehmen.
§ 45 SGB III ist die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen. Jede Maßnahme muss ein klares Ziel erfüllen:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Das IFM ist zum Beispiel als Bildungsträger für AVGS-Coaching zertifiziert.
Wofür stehen die Begriffe „Aktivierung“ und „Vermittlung“ im AVGS? Mit einer Aktivierungsmaßnahme möchte die Arbeitsagentur Arbeitsuchende wieder „beruflich aktivieren“. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um in den Arbeitsmarkt leichter „vermittelt“ oder eingegliedert zu werden.
Wie kann ich einen AVGS beantragen und verwenden?
- Sie kontaktieren einen Maßnahmeträger, mit dem Sie gemeinsam eine passende Maßnahme finden. Wir beraten Sie gerne dazu und geben Ihnen ein Angebot für die Arbeitsagentur oder das Jobcenter mit.
- Ihren AVGS können Sie ganz einfach in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter beantragen, indem Sie Ihr Interesse an einer Maßnahme mitteilen. Oder Sie bringen gleich ein Angebot von einem Maßnahmeträger mit.
- Sie wenden sich wieder an den Maßnahmeträger, der den AVGS ausfüllt. Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter überprüft den AVGS und gibt Ihnen im Nachgang einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
- Jetzt kann Ihre Maßnahme losgehen.
Was ist ein AVGS-Coaching?
Ein AVGS-Coaching ist ein staatlich gefördertes Jobcoaching, Karrierecoaching oder ganz einfach Coaching. Wir setzen beim IFM den bewährten systemischen Ansatz im Coaching ein. Ein systemisches Coaching ist ein strukturierter Dialog zwischen Coach:in und „Coachee“ (die Person, die gecoacht wird). Das Anliegen der Coachees wird nach einer gemeinsam abgesprochenen Zielklärung zusammen bearbeitet. Häufige Gründe für ein Coaching sind persönliche und berufliche Veränderungen, Konflikte und Herausforderungen.
Coach:innen arbeiten begleitend und lösungsorientiert. Sie stehen also Coachees bei der Lösung eines Problems zur Seite. Das gewünschte Ziel setzen sich jedoch Coachees selbst. Der:Die Coach:in gibt keine Antworten vor. Ein Coaching-Grund kann übrigens auch sein: „Ich weiß nicht, was meine beruflichen Ziele sind und brauche Orientierung.“ Sie entscheiden, was Sie brauchen. Coach:innen helfen Ihnen, dorthin zu kommen.
Das Coaching liegt unserem Institut besonders am Herzen. Wir begleiten nicht nur Menschen im Coaching, wir bilden selbst systemische Coaches aus.
Häufige Fragen zum AVGS und AVGS-Coaching
Wo kann ich einen AVGS beantragen?
Sie können Ihren AVGS telefonisch, online oder vor Ort bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter beantragen. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wer kann einen AVGS beantragen?
Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Sie waren in den letzten 3 Monaten mindestens 6 Wochen in Arbeitslosigkeit.
- Sie wurden bisher noch nicht vermittelt.
oder
- Hochschulabsolvent:innen
- Berufsrückkehrer:innen
- Personen, die eine Kündigung erhalten haben, aber noch in Beschäftigung sind.
- Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften
- Selbstständige
Ob ein AVGS bewilligt wird, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Was kostet ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Ein AVGS ist kostenfrei, sofern die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahme bewilligt. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die Kosten für die AVGS-Maßnahme.
Gegebenenfalls können auch Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Wie lange ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer für einen AVGS hängt von der Gutscheinart ab. Sie wird von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter festgelegt und steht auf Ihrem AVGS.
Welche Daten muss ich beim Beantragen eines AVGS angeben?
Sie brauchen:
- Ihre Kundennummer und
- das Datum, seit dem Sie „arbeitslos“ gemeldet sind.
In §45 des SGB III sind die „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ geregelt. Bei der Beantragung Ihres AVGS können Sie sich auf dieses Gesetz beziehen.
IFM – Wir packen gemeinsam mit Ihnen an.
Coaching mit Herz
Das Vertrauen zwischen Ihnen und uns, Ihnen und Ihrem:r Coach:in ist alles. Wir möchten Sie unterstützen, Ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie uns kennen.
Mit Expert:in an Ihrer Seite
Unsere Coach:innen besitzen Expertise aus der Wirtschaft und Wissenschaft. Seit 1993 begleiten wir Menschen dabei, berufliche Veränderungen zu meistern. Unser Motto: Wissen bewegt.
Wir kennen den Arbeitsmarkt
Wir bieten bundesweit Weiterbildungen und Coachings an und beraten Unternehmen in Managementfragen. Sie profitieren von unseren Kenntnissen der Wirtschaft für Ihren beruflichen (Wieder)Einstieg.
✓ Zertifiziert für Coaching
Nur Unternehmen, die eine Zertifizierung von einer akkreditierten Zulassungsstelle erhalten, dürfen Coachings mit einer Förderung anbieten. Deshalb lassen wir uns jährlich in einem Qualitätsmanagement-Audit überprüfen. Wir, unsere Weiterbildungen und unser gesamtes Coaching-Angebot sind durch EUROPANOZERT nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001:2015, zertifiziert.
Wir sind für Sie da
Zu viel Bürokratie für Sie? Kein Problem, wir beraten Sie gerne rund um die Themen AVGS und AVGS-Coaching. Wir freuen uns, telefonisch oder per Mail von Ihnen zu hören – Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Berlin Prenzlauer Berg | Berlin Charlottenburg | Potsdam |
E-Mail
info@ifm-business.de
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem hier: