Bildungsprämie – bis zu 500 Euro staatliche Subvention für die Weiterbildung Erwerbstätiger!
Erstellt am 24.02.2010 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
Im Zuge der Globalisierung und des Strukturwandels ist die Vertiefung sowie Erweiterung bisheriger Kenntnisse unumgänglich geworden. Einmal erreichte Qualifikationen reichen nicht mehr aus, um den gesellschaftlichen, beruflichen sowie persönlichen Anforderungen gerecht zu werden. Wer sich den neuen Herausforderungen stellen, seine Arbeitsmarktfähigkeit optimieren und seinen Arbeitsplatz sichern will, bildet sich weiter.
Laut FORSA Umfrage (2008) schätzen nahezu 90 % aller befragten Unternehmen regelmäßige berufliche Weiterbildungen ihrer Arbeitnehmer.
Die Bildungsprämie ist eine Initiative der Bundesregierung.
Seit Dezember 2008 bietet das Bundesministeriums für Bildung und Forschung gezielt finanzielle Anreize für Erwerbstätige, um Weiterbildungen bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern. Zudem wirkt sie schließlich dem vielfach öffentlich diskutierten Fachkräftemangel sowie steigenden Arbeitslosenzahlen entgegen.
Das Konzept der Bildungsprämie richtet sich an Arbeitnehmer und Selbständige, die sich neben ihrer Erwerbstätigkeit weiterbilden wollen, jedoch nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Genauer: wer maximal 25.600 Euro im Jahr versteuert, kann seit dem 01.01.2010 bis zu 500 Euro für die Kosten seiner beruflichen Weiterbildung durch den Prämiengutschein abdecken. Wobei mindestens die Hälfte der Kosten von den Interessenten selbst aufgebracht werden müssen.
Prinzipiell fördert die Bundesregierung mittels Bildungsprämie alle Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Ob eine Weiterbildung unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren die Interessenten in einem persönlichen Beratungsgespräch in ihrer regionalen Beratungsstelle und auch in den Filialen der Bildungspartner IFM GmbH. Erst im Anschluss daran erhalten sie den Prämiengutschein, der nach Aushändigung drei Monate gültig ist und nur einmal pro Kalenderjahr genutzt werden kann.
Staatliche Subventionen, wie der Prämiengutschein für Weiterbildungen Erwerbstätiger unterstützen lediglich Maßnahmen, die ebenso wie der Bildungsträger an sich, für Weiterbildungsförderungen zugelassen sind.
Die Bildungspartner IFM GmbH ist ein zertifiziertes Bildungsunternehmen gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 und somit für die Durchführung geförderter Weiterbildungen zugelassen.
Als zertifiziertes Bildungsunternehmen ist die Bildungspartner IFM GmbH nicht nur bei der Beantragung der Bildungsprämie behilflich, sondern auch bei der Wahl einer passgenauen Weiterbildung.
Laut FORSA Umfrage (2008) schätzen nahezu 90 % aller befragten Unternehmen regelmäßige berufliche Weiterbildungen ihrer Arbeitnehmer.
Die Bildungsprämie ist eine Initiative der Bundesregierung.
Seit Dezember 2008 bietet das Bundesministeriums für Bildung und Forschung gezielt finanzielle Anreize für Erwerbstätige, um Weiterbildungen bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern. Zudem wirkt sie schließlich dem vielfach öffentlich diskutierten Fachkräftemangel sowie steigenden Arbeitslosenzahlen entgegen.
Das Konzept der Bildungsprämie richtet sich an Arbeitnehmer und Selbständige, die sich neben ihrer Erwerbstätigkeit weiterbilden wollen, jedoch nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Genauer: wer maximal 25.600 Euro im Jahr versteuert, kann seit dem 01.01.2010 bis zu 500 Euro für die Kosten seiner beruflichen Weiterbildung durch den Prämiengutschein abdecken. Wobei mindestens die Hälfte der Kosten von den Interessenten selbst aufgebracht werden müssen.
Prinzipiell fördert die Bundesregierung mittels Bildungsprämie alle Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Ob eine Weiterbildung unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren die Interessenten in einem persönlichen Beratungsgespräch in ihrer regionalen Beratungsstelle und auch in den Filialen der Bildungspartner IFM GmbH. Erst im Anschluss daran erhalten sie den Prämiengutschein, der nach Aushändigung drei Monate gültig ist und nur einmal pro Kalenderjahr genutzt werden kann.
Staatliche Subventionen, wie der Prämiengutschein für Weiterbildungen Erwerbstätiger unterstützen lediglich Maßnahmen, die ebenso wie der Bildungsträger an sich, für Weiterbildungsförderungen zugelassen sind.
Die Bildungspartner IFM GmbH ist ein zertifiziertes Bildungsunternehmen gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 und somit für die Durchführung geförderter Weiterbildungen zugelassen.
Als zertifiziertes Bildungsunternehmen ist die Bildungspartner IFM GmbH nicht nur bei der Beantragung der Bildungsprämie behilflich, sondern auch bei der Wahl einer passgenauen Weiterbildung.