Neues Förderprogramm: Bildungsscheck
Erstellt am 25.08.2009 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
Die Bildungspartner IFM GmbH ist Bildungsträger des Förderprogramms – Bildungsscheck -.
Weiterbildungen dienen der Aktualisierung und Erweiterung von Kenntnissen und tragen zum beruflichen Aufstieg bzw. erfolgreichen Berufsstart und letztlich zur Sicherung des Arbeitsplatzes bei. Laut FORSA Umfrage (2008) schätzen nahezu 90% aller befragten Unternehmen regelmäßige berufliche Weiterbildungen ihrer Arbeitnehmer.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) unterstützt seit dem 15.08.2009 individuelle Qualifizierungen sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer Brandenburgs unabhängig vom derzeitigen Arbeitsplatz und auch Weiterbildungen für KMU (bis zu 250 Beschäftigte) bzw. für deren Mitarbeiter.
Der neue Bildungsscheck gilt bis zum 31.12.2010 und setzt sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landeshaushaltes zusammen. Er versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, will mittels Subventionen zur Motivation hinsichtlich mittel- und langfristiger Weiterentwicklungen bereits bestehender Qualifikationen beitragen. Gefördert werden Weiterbildungen, die einer beruflichen Tätigkeit dienen, wie zum Beispiel Sprachkenntnisse, Soft Skills oder Arbeitstechniken. Auch ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und -planung kann durch den Bildungsscheck gefördert werden. Nicht förderfähig sind Qualifikationen, die dem Berufsabschluss dienen. Maximal 500 Euro der Kursgebühren werden durch den Bildungsscheck beglichen. Die Restkosten müssen vom Teilnehmer selbst oder den Betrieben bezahlt werden. Die Eigenbeteiligungssätze an den Gesamtkosten der Weiterbildung belaufen sich bei Beschäftigten, die sich in der Elternzeit befinden oder die ergänzende Lebensunterhaltungsleistungen gemäß SGB II beziehen auf 10%. Alle anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten müssen sich mit 30% an den Kosten beteiligen. Pro Person können maximal zwei Schecks pro Kalenderjahr bei einem Bildungsträger eingelöst werden. Im Übrigen können Unternehmen pro Kalenderjahr zehn Bildungsschecks einholen. Grundsätzlich geht der Vergabe der Bildungsschecks ein Beratungsgespräch in entsprechenden regionalen Beratungsstellen oder beim Bildungspartner IFM voraus. Hier erhalten die Interessenten alle nötigen Informationen sowie konkrete, individuelle Weiterbildungsangebote und Anschriften der anerkannten Bildungsträger.
Die Bildungspartner IFM GmbH nimmt als zertifiziertes Bildungsunternehmen am Förderprogramm “Bildungsscheck“ teil und hält für Interessenten passgenaue Weiterbildungen bereit.
Weiterbildungen dienen der Aktualisierung und Erweiterung von Kenntnissen und tragen zum beruflichen Aufstieg bzw. erfolgreichen Berufsstart und letztlich zur Sicherung des Arbeitsplatzes bei. Laut FORSA Umfrage (2008) schätzen nahezu 90% aller befragten Unternehmen regelmäßige berufliche Weiterbildungen ihrer Arbeitnehmer.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) unterstützt seit dem 15.08.2009 individuelle Qualifizierungen sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer Brandenburgs unabhängig vom derzeitigen Arbeitsplatz und auch Weiterbildungen für KMU (bis zu 250 Beschäftigte) bzw. für deren Mitarbeiter.
Der neue Bildungsscheck gilt bis zum 31.12.2010 und setzt sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landeshaushaltes zusammen. Er versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, will mittels Subventionen zur Motivation hinsichtlich mittel- und langfristiger Weiterentwicklungen bereits bestehender Qualifikationen beitragen. Gefördert werden Weiterbildungen, die einer beruflichen Tätigkeit dienen, wie zum Beispiel Sprachkenntnisse, Soft Skills oder Arbeitstechniken. Auch ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und -planung kann durch den Bildungsscheck gefördert werden. Nicht förderfähig sind Qualifikationen, die dem Berufsabschluss dienen. Maximal 500 Euro der Kursgebühren werden durch den Bildungsscheck beglichen. Die Restkosten müssen vom Teilnehmer selbst oder den Betrieben bezahlt werden. Die Eigenbeteiligungssätze an den Gesamtkosten der Weiterbildung belaufen sich bei Beschäftigten, die sich in der Elternzeit befinden oder die ergänzende Lebensunterhaltungsleistungen gemäß SGB II beziehen auf 10%. Alle anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten müssen sich mit 30% an den Kosten beteiligen. Pro Person können maximal zwei Schecks pro Kalenderjahr bei einem Bildungsträger eingelöst werden. Im Übrigen können Unternehmen pro Kalenderjahr zehn Bildungsschecks einholen. Grundsätzlich geht der Vergabe der Bildungsschecks ein Beratungsgespräch in entsprechenden regionalen Beratungsstellen oder beim Bildungspartner IFM voraus. Hier erhalten die Interessenten alle nötigen Informationen sowie konkrete, individuelle Weiterbildungsangebote und Anschriften der anerkannten Bildungsträger.
Die Bildungspartner IFM GmbH nimmt als zertifiziertes Bildungsunternehmen am Förderprogramm “Bildungsscheck“ teil und hält für Interessenten passgenaue Weiterbildungen bereit.