Fördermittel zur Qualifizierung – der Bildungspartner IFM informiert
Erstellt am 24.08.2009 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
„Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, die neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu meistern.“, so die Bundesagentur für Arbeit.
Globalisierung und Strukturwandel bedingen tiefgreifende Innovationen und erfordern gut ausgebildete und bildungsbereite Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber). Qualifizierungen sind nötig, um einem Fachkräftemangel sowie steigenden Arbeitslosenzahlen entgegen zu wirken. Lernen endet folglich nicht mehr mit dem Eintritt in die Berufswelt, sondern begleitet den Menschen durch sein gesamtes Leben. In diesem Sinn sind berufliche Weiterbildungen zu einem wichtigen Bildungszweig des Arbeitsmarktes geworden. Verschiedene Bildungsinitiativen bieten Arbeitnehmern und Arbeitslosen gleichermaßen Möglichkeiten ihre bisherigen Kenntnisse zu festigen sowie aktuellen Standards entsprechend zu erweitern indem sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer können sich eine Weiterbildungsmaßnahme über die Bundesagentur für Arbeit bzw. ARGE / Jobcenter finanzieren lassen, wenn sie den Erhalt der Arbeitstätigkeit bzw. der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient oder aufgrund eines fehlenden Berufsabschluss erforderlich wird. Hierzu werden seit dem 1. Januar 2003 Bildungsgutscheine (BGS), welche die Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit zusagen, bereit gestellt.
Auch Erwerbstätige, die aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation Kurzarbeitergeld beziehen, haben die Möglichkeit einen Bildungsgutschein für ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten.
Eine weitere Bildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Geringqualifizierte und Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind. WeGeBau (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) fördert Qualifizierungen während der regulären Arbeitszeit indem sie Zuschüsse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereit hält. Zudem hat die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Konjunkturpakets II ihr WeGeBau – Programm um die Förderung von bereits qualifizierten Arbeitnehmern erweitert. Erforderliche Bildungsgutscheine für Weiterbildungen werden ebenfalls durch die Arbeitsagentur ausgehändigt.
Die Förderung von Weiterbildungen durch eine Bildungsprämie ist eine neue Initiative der Bundesregierung. Angestellte, Selbstständige, helfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer, die in ihre Bildung investieren, können seit Dezember 2008 / Januar 2009 bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFB) staatliche Subventionen für ihre Lehrgänge beantragen.
Berufsbegleitende Weiterbildungen (auch für Unternehmer) werden u. U. auch durch die Landesversicherungsanstalt (LVA), den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) oder durch Transfergesellschaften finanziell unterstützt.
Mit der Prävention I oder der GSUB-Förderung haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit bis zu 70% der Gesamtkosten für Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) zu finanzieren. Unternehmen profitieren von Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter. Firmenseminare eignen sich zur Vertiefung und Weiterentwicklung theoretischer sowie fachlicher Qualifikationen und vermitteln zugleich soziale und persönliche Kompetenzen, die der Einzelne in das Unternehmen einbringen kann. In diesem Sinn stärken Weiterbildungen nicht nur das Potential der Mitarbeiter sondern auch das der Firma.
Die Mehrheit der Förderungen (insbesondere die staatlichen) unterstützen Maßnahmen, die ebenso wie der Bildungsträger an sich, für Weiterbildungsförderungen zugelassen sind.
Die Bildungspartner IFM GmbH ist ein zertifiziertes Bildungsunternehmen gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 und somit für die Durchführung geförderter Weiterbildungen zugelassen. Bereits 43 Module der IFM sind für die geförderten Weiterbildungen zeritifiziert.
In einem Beratungsgespräch klärt die Bildungspartner IFM GmbH Privatpersonen, Selbständige, Angestellte, Bedienstete aus dem Reha – Bereich sowie Geschäftsführer aus Berlin und Brandenburg über die möglichen Förderprogramme für Weiterbildungen auf und ist bei Auswahl und Beantragung der finanziellen Zuschüsse bzw. Bildungsgutscheine behilflich.
Weiterführende Informationen gibt Ihnen gern der Bildungspartner IFM GmbH in einem persönlichen Gespräch.
Globalisierung und Strukturwandel bedingen tiefgreifende Innovationen und erfordern gut ausgebildete und bildungsbereite Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber). Qualifizierungen sind nötig, um einem Fachkräftemangel sowie steigenden Arbeitslosenzahlen entgegen zu wirken. Lernen endet folglich nicht mehr mit dem Eintritt in die Berufswelt, sondern begleitet den Menschen durch sein gesamtes Leben. In diesem Sinn sind berufliche Weiterbildungen zu einem wichtigen Bildungszweig des Arbeitsmarktes geworden. Verschiedene Bildungsinitiativen bieten Arbeitnehmern und Arbeitslosen gleichermaßen Möglichkeiten ihre bisherigen Kenntnisse zu festigen sowie aktuellen Standards entsprechend zu erweitern indem sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer können sich eine Weiterbildungsmaßnahme über die Bundesagentur für Arbeit bzw. ARGE / Jobcenter finanzieren lassen, wenn sie den Erhalt der Arbeitstätigkeit bzw. der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient oder aufgrund eines fehlenden Berufsabschluss erforderlich wird. Hierzu werden seit dem 1. Januar 2003 Bildungsgutscheine (BGS), welche die Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit zusagen, bereit gestellt.
Auch Erwerbstätige, die aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation Kurzarbeitergeld beziehen, haben die Möglichkeit einen Bildungsgutschein für ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten.
Eine weitere Bildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Geringqualifizierte und Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind. WeGeBau (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) fördert Qualifizierungen während der regulären Arbeitszeit indem sie Zuschüsse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereit hält. Zudem hat die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Konjunkturpakets II ihr WeGeBau – Programm um die Förderung von bereits qualifizierten Arbeitnehmern erweitert. Erforderliche Bildungsgutscheine für Weiterbildungen werden ebenfalls durch die Arbeitsagentur ausgehändigt.
Die Förderung von Weiterbildungen durch eine Bildungsprämie ist eine neue Initiative der Bundesregierung. Angestellte, Selbstständige, helfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer, die in ihre Bildung investieren, können seit Dezember 2008 / Januar 2009 bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFB) staatliche Subventionen für ihre Lehrgänge beantragen.
Berufsbegleitende Weiterbildungen (auch für Unternehmer) werden u. U. auch durch die Landesversicherungsanstalt (LVA), den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) oder durch Transfergesellschaften finanziell unterstützt.
Mit der Prävention I oder der GSUB-Förderung haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit bis zu 70% der Gesamtkosten für Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) zu finanzieren. Unternehmen profitieren von Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter. Firmenseminare eignen sich zur Vertiefung und Weiterentwicklung theoretischer sowie fachlicher Qualifikationen und vermitteln zugleich soziale und persönliche Kompetenzen, die der Einzelne in das Unternehmen einbringen kann. In diesem Sinn stärken Weiterbildungen nicht nur das Potential der Mitarbeiter sondern auch das der Firma.
Die Mehrheit der Förderungen (insbesondere die staatlichen) unterstützen Maßnahmen, die ebenso wie der Bildungsträger an sich, für Weiterbildungsförderungen zugelassen sind.
Die Bildungspartner IFM GmbH ist ein zertifiziertes Bildungsunternehmen gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 und somit für die Durchführung geförderter Weiterbildungen zugelassen. Bereits 43 Module der IFM sind für die geförderten Weiterbildungen zeritifiziert.
In einem Beratungsgespräch klärt die Bildungspartner IFM GmbH Privatpersonen, Selbständige, Angestellte, Bedienstete aus dem Reha – Bereich sowie Geschäftsführer aus Berlin und Brandenburg über die möglichen Förderprogramme für Weiterbildungen auf und ist bei Auswahl und Beantragung der finanziellen Zuschüsse bzw. Bildungsgutscheine behilflich.
Weiterführende Informationen gibt Ihnen gern der Bildungspartner IFM GmbH in einem persönlichen Gespräch.