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Neues Firmenseminar im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz am 02.08.2012 beim Institut für Managementberatung

Erstellt am 17.07.2012 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
Im Grundgesetz sind unsere Rechte als Menschen gesichert und gelten als das höchste persönliche Gut. Neben der Freiheit zur Meinungsäußerung, Koalitionsbildung oder auch zur freien Glaubenswahl sind Menschen in ihren Rechten ausführlich geschützt. Zum persönlichen Datenschutz ist ein eigenes Gesetz erlassen, das es strengstens zu befolgen gilt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist für allgemeine und gemeinsame Bestimmungen, Rechte der Betroffenen und für die Datenverarbeitung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen anwendbar. Durch die Verbreitung des Internets und auch unter dem Schirm der Globalisierung hat die Notwendigkeit des Datenschutzgesetzes an Bedeutung gewonnen und ist auch längst auf die individuellen Rechte von Arbeitnehmern nach §5 BetrVG zu übertragen. Diverse Fragen zur Anwendung kommen gerade dann auf, wenn es um die Ausweitung des Begriffes „Arbeitnehmerdatenschutz“ geht. Zum Beispiel sollte ein Unternehmer wissen, inwiefern er das Internet nutzen darf, um seine potentiellen Mitarbeiter oder Bewerber in sozialen Netzwerken oder auf Online-Plattformen zu recherchieren, ohne dessen Rechte zu verletzen. Zum Fragenkatalog gehören aber auch Angelegenheiten, die z.B. den Alkoholtest auf Arbeit für zulässig oder unzulässig erklären. Dasselbe gilt für das private Nutzen von Telefon oder Internet sowie das Nutzerverhalten auf Arbeit.
Damit Sie als Unternehmer, Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder auch Datenschutzbeauftragter  und/oder Qualitätsmanager nicht in die Falle des rechtswidrigen Verhaltens zum Thema Arbeitsnehmerdatenschutz tappen, hat das Institut für Managementberatung ein Firmenseminar zusammengestellt. In diesem Seminar werden Sie und Ihre führenden Mitarbeiter für die Feinheiten des Datenschutzes sensibilisiert und lernen Ihre Möglichkeiten zur Sicherung der eigenen Rechte, aber auch zur Wahrung der Rechte Ihrer Mitarbeiter, kennen.
Doch vorab gehen die Dozenten auf die Entstehung des Beschäftigtendatenschutzes ein. So erhalten Sie einen Überblick über die Grundzüge und Intentionen des Datenschutzrechts. Sobald rechtliche Grundlagen transparent dargestellt wurden, kommen die Dozenten zum Datenschutz in der Bewerberphase. Zum Beispiel bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten des Bewerbers. Anschließend werden die wichtigsten Ansätze zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis selbst durchleuchtet. Neben der Erhebung und Verarbeitung von Daten geht es hier vor allem um die Aspekte, welche beim Speichern und Verwalten der Personaldaten, der Krankheitsdaten, oder auch zum Datenabgleich von Beschäftigten zur Verhinderung von Straftaten (und Terrorismusbekämpfung) zu beachten sind. Lernen Sie, wie Sie sich bei der Organisation von Taschenkontrollen und auch Garderobenkontrollen zu verhalten haben oder wie die Überwachung mithilfe von Video- und Ortungssystemen angewandt werden darf. Zum Abschluss des Seminars gehen die Dozenten auf die Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des Betriebsrates ein, der gerade in Betrieben von mehr als 5 Mitarbeitern eine entscheidende Rolle in personellen Einzelmaßnahmen, sozialen Angelegenheiten und auch wirtschaftlichen Angelegenheiten spielt. 
Am 02.08.2012 findet das Seminar von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Potsdam oder auch Berlin statt. In der Teilnahmegebühr von 650,00 € (inkl. MwSt. 773,50 €) sind Obst, Gebäck sowie Kalt- und Heißgetränke für die Dauer des Seminars inkludiert. Zudem erhalten alle Teilnehmer auserwähltes und umfangreiches Schulungsmaterial. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter des Instituts für Managementberatung auch bei der Gestaltung von individuellen Seminaren zur Seite. Mehr Informationen erhalten Sie direkt unter https://ifm-business.de/firmen/seminare/datenschutz/arbeitnehmerdatenschutz-675.html


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