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30 Jahre IFM

Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen, z. B. in einem praxisnahen Präsenz- oder Online-Seminar

Weiterbildung in der Kurzarbeit

Weiterbildungen sind aktuell für viele Beschäftigte und Unternehmen in Kurzarbeit eine Chance, sich persönlich und beruflich mit Blick auf die Zukunft weiterzuentwickeln. Machen Sie mit einer Qualifizierung das Beste aus Ihren freien Kapazitäten und krisenbedingten Arbeitsausfällen. Die Zeit zur Weiterbildung ist jetzt.

Ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung in Kurzarbeit


Sie suchen eine einfache und schnelle Lösung während der Kurzarbeit?

Wir bieten ein breites Angebot an Seminaren für Fach- und Führungskräfte, die sich während der Kurzarbeit weiterbilden möchten.

Über 450 Themen werden von Expert:innen vermittelt
Bundesweit als Präsenz- und Online-Seminare
Aktuell und praxisnah

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Jedes Unternehmen ist einzigartig. Passen Sie Ihr Seminar ganz einfach an Ihre individuellen Anforderungen in der Kurzarbeit an.

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Sie befinden sich zu 100 % in Kurzarbeit in Berlin oder Potsdam?

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihre Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein teilweise oder ganz finanzieren.

Über 50 Weiterbildungen mit staatlicher Förderung
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Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der beruflichen Qualifizierung

Geförderte Weiterbildung bei 100 % Kurzarbeit finden



Wir sind für Sie da. Kostenlos und kompetent.


Wir beraten Sie gerne, damit Sie die passende Weiterbildung für sich finden. Unser Team ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr für Sie da.

 


 

Unsere Seminare für Fach- und Führungskräfte in Kurzarbeit

Unternehmerin blickt mit Lachen auf die Schrift "Wissen bewegt"

 

Jedes Unternehmen ist einzigartig

Sie möchten Ihr Seminar genau auf Ihre Wünsche anpassen? Sie haben individuelle Wünsche an die Lerninhalte und die Organisation des Seminars? Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Sie. Sichern Sie sich Fachwissen in enger Absprache mit unseren Trainer:innen: Individuelle Firmenseminare

 

Wir begleiten Sie bei schwierigen Veränderungen

Kurzarbeit stellt viele Menschen vor Herausforderungen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit ausgewählten Expert:innen auszutauschen. Im Coaching arbeiten Sie gemeinsam mit unseren Coach:innen problem- und lösungsorientiert an Ihrem individuellen Anliegen, um wieder Orientierung zu finden: Business Coaching

 

Wir beraten Sie kompetent und vertrauensvoll

Unternehmen sind heute auf schnelle und pragmatische Lösungen angewiesen. Wie werden Prozesse, Strukturen und Teams neu organisiert? Wie kann ein Strategiewechsel für Ihr Change Management gestaltet werden? Wir stehen als Partner an Ihrer Seite und beraten Sie individuell, um praktische und individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden: Consulting


Unsere geförderten Weiterbildungen

 

In 5 Schritten zu Ihrer Wunsch-Weiterbildung mit Förderung

Hier finden Sie einige hilfreiche Tipps, wie Sie am besten zu Ihrer Weiterbildung mit Förderung über einen Bildungsgutschein kommen. Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.


1. Förderung prüfen

Sie wenden sich direkt an Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter, um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung in Kurzarbeit erfüllen.

2. Weiterbildung finden
Sie stöbern und wählen aus unserem Angebot an geförderten Weiterbildungen. Wir beraten Sie gerne zu passenden Lösungen für Sie.

3. Bildungsgutschein erhalten
Sie teilen der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter Ihre Wunsch-Weiterbildung mit und bekommen bei Genehmigung einen Bildungsgutschein.

4. IFM kontaktieren
Sie rufen uns an und schicken uns den BGS per Mail zu. Wir beraten Sie gerne zum Ablauf Ihrer Weiterbildung und klären alles Weitere mit Ihrer Agentur für Arbeit / dem Jobcenter.

5. Weiterbildung starten
Sie lernen praxisnah im Austausch mit unseren Expert:innen und anderen Weiterbildungshungrigen. Als Bonus erhalten Sie nach Abschluss ein offizielles IFM-Zertifikat/-Diplom.

IFM – Wir bringen Menschen und Unternehmen in Bewegung


 Weiterbildung mit Qualität: Wir lassen uns prüfen

Nur Unternehmen, die eine Zertifizierung von einer akkreditierten Zulassungsstelle erhalten, dürfen berufliche Weiterbildungen mit einer Förderung anbieten. Deshalb lassen wir uns jährlich in einem Qualitätsmanagement-Audit überprüfen. Wir und unsere über 50 geförderten Weiterbildungen sind durch EUROPANOZERT nach AZAV, in Anlehnung an die DIN EN ISO 2001:2015, zertifiziert.

Wir qualifizieren nicht nur Menschen und Unternehmen, sondern lassen uns selbst qualifizieren, um Ihnen die bestmögliche Wissensvermittlung nach aktuellen Qualitätsstandards zu bieten.

Wichtige Informationen zur Weiterbildung in Kurzarbeit

Im Folgenden finden Sie nützliche Links zum Thema Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Förderung während der Kurzarbeit:

FAQ – Häufige Fragen zur Weiterbildung in Kurzarbeit

1. Bin ich für eine Weiterbildungsförderung in Kurzarbeit zulässig?

Wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden oder demnächst in Kurzarbeit gehen, muss eine mögliche Förderung Ihrer Weiterbildung von der zuständigen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter geprüft werden. Sie oder Ihr Arbeitgeber kann sich aktiv an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter wenden und Ihr Interesse an einer geförderten Weiterbildung in Kurzarbeit mitteilen. Ihre zuständige Dienststelle finden Sie hier.

Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung sind, dass:


1. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,

2. der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt,

3. die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,

4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert und

5. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Quelle: SGB III § 82 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wenn diese Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein, der Ihnen die Weiterbildungskosten teilweise oder ganz übernimmt.

2. Wie lange dauert eine geförderte Weiterbildung in Kurzarbeit?

Die meisten geförderten Weiterbildungen bei uns werden über einen Monat bzw. 20 Arbeitstage und in Vollzeit von 8:30 bis 15:45 Uhr durchgeführt. Eine Weiterbildung in Kurzarbeit unterscheidet sich also von einem üblichen Business Seminar, das an ein bis zwei Tagen stattfindet.

Sie können auch mehrere Weiterbildungen kombinieren und sich bis zu einem Jahr weiterbilden lassen. Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

3. Wo findet die geförderte Weiterbildung statt?

Wir bieten unsere geförderten Kurse an folgenden Standorten an:

Oder bundesweit als Online-Seminar.

4. Was ist ein Bildungsgutschein (BGS)?

Ein Bildungsgutschein (BGS) ist ein Dokument, das Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für die Finanzierung Ihrer Weiterbildung in Kurzarbeit erhalten. Wenn Sie den BGS für Ihre gewünschte Weiterbildung erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen den weiteren Ablauf.

Weitere Informationen

Was ist Kurzarbeitergeld?

Definition Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Arbeitnehmer:innen Kurzarbeitergeld (KUG) als teilweisen Ersatz für den Entfall ihres Lohns bei vorübergehenden Arbeitsausfällen in Unternehmen. Je nach Auftragslage kann die Arbeitszeit in der Kurzarbeit sofort erhöht oder gesenkt werden. Das Kurzarbeitergeld sichert Arbeitnehmer:innen damit die Weiterbeschäftigung und ermöglicht es Arbeitgeber:innen, Entlassungen zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Wer sich in Kurzarbeit befindet, kann zusätzlich die Förderung einer Weiterbildung beantragen.

Erleichtertes Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat die Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020  aufgrund der Corona-Krise gelockert. Das erleichterte Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen dabei unterstützen, Kurzarbeitergeld leichter zu beantragen. Betriebe können Kurzarbeitergeld z. B. jetzt schon nutzen, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie vorher 30 Prozent.

Auch die Förderung von Weiterbildungen für Kurzarbeiter:innen  soll in Zukunft leichter werden. Die Bundesregierung arbeitet dazu aktuell an dem sogenannten Arbeit-von-Morgen-Gesetz.

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?

Hier die offizielle Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Unternehmen, die Beratungsbedarf bei der Beantragung haben, wenden sich bitte direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer: 0800 4 5555 20. Auf der Website der BA sind die notwendigen Formulare sowie eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes verfügbar (arbeitsagentur.de).


Welche(s) Agentur für Arbeit / Jobcenter ist für mich zuständig?

Ihre zuständige Dienststelle finden Sie hier.

 


Kostenlose Beratung zu Ihrer Weiterbildung in der Kurzarbeit


Wir beraten Sie gerne, damit Sie die passende Weiterbildung für sich finden. Unser Team ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr für Sie da.

 

Berlin Prenzlauer Berg
+49 (030) 84 78 84 87 - 0

Berlin Charlottenburg
+49 (030) 86 00 86 06 - 0

Düsseldorf
+49 (0211) 24 79 16 - 27

Frankfurt am Main
+49 (069) 40 15 85 - 13

Hamburg
+49 (040) 77 18 78 - 42

Hannover
+49 (0511) 51 51 55 - 05

München
+49 (089) 33 98 05 - 48

Nürnberg
+49 (0911) 47 71 50 - 93

Potsdam
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Stuttgart
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Basel (Schweiz)
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E-Mail
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