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Recht

Rechtsvorschriften und gesetzliche Regelungen beeinflussen alle unternehmerischen Handlungen. Sie müssen bei Entscheidungen mitunter der Unternehmensführung, des Personalmanagements, des Immobilienmanagements, des Marketings und des Produktmanagements berücksichtigt werden. Wissen über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht es, juristische Auswirkungen abzuschätzen und eventuelle finanzielle Folgen zu vermeiden.

Für die verschiedenen juristischen Fragestellungen einzelner betrieblicher Fachbereiche bieten wir Ihnen jeweils passende Fachseminare an, die das rechtliche Know-how verständlich und praxisbezogen vermitteln. Unser Themenspektrum reicht vom Arbeitsrecht über das Urlaubsrecht bis hin zum Betriebsverfassungsrecht. Unsere vertiefenden Seminare vermitteln Ihnen Spezialwissen zu den Themen Mietrecht, Markenrecht, Vergaberecht, Insolvenzrecht sowie der Produkthaftung.

Bei unseren Seminaren kommen Fachdozenten mit juristischer Ausbildung zum Einsatz, die die Juristen-Sprache für Sie verständlich übersetzen. Unser Ziel ist, Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, die Ihnen helfen, in Ihrem Arbeitsalltag rechtssicher zu agieren.


Warum unsere Seminare im Recht beliebt sind

Mann im Anzug mit Stapel an OrdnernDas Recht ist ein wichtiges unternehmerisches Feld, vor dem viele Fach- und Führungskräfte Respekt haben. Das Problem: Lange, theorieschwere, komplizierte und laienunfreundliche Gesetzestexte ohne Praxisbezug. Ohne das Recht geht es jedoch auch nicht. Es ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Zudem drohen juristische und finanzielle Konsequenzen. Deshalb gehört Rechts-Know-how zu den Grundlagen für Business-Akteure. Eine Weiterbildung im Bereich Recht beseitigt diese Probleme durch eine kompakte Wissensvermittlung im Austausch mit ausgebildeten Juristen. Die Vorteile unserer Seminare:

Ihr Experte als laufende Wikipedia
Ein Rechtsexperte bereitet das komplexe Thema für Sie didaktisch zugänglich und kurzweilig auf. Den größten Papierkram überlassen Sie damit dem Dozenten. Etwas mitlesen müssen Sie jedoch auch.

Ihr Personal Wissens-Trainer
Alle unsere Seminare und Schulungen finden als Präsenzseminare statt. Sie haben also mit dem Dozenten einen Ansprechpartner vor Ort, der im Dialog mit Ihnen inhaltliche Fragen klärt. Keine Eigenmotivation für einen Fernlehrgang? Kein Problem: Unsere Personal Wissens-Trainer machen Sie fit fürs Recht.

Spezifisches Know-how für Unternehmer
Seit 25 Jahren bieten wir Seminare für Unternehmen an. Unsere Schulungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Fach- und Führungskräften. Wir wissen, was Sie wissen wollen.

Rechtswissen aktuell wie die Tageszeitung
Unsere Dozenten lesen zum Frühstück das BGB. Die Lerninhalte unserer Seminare sind auf dem aktuellsten Stand der letzten Gesetzesänderungen. So sparen Sie sich die zeitintensive Recherche- und Lesearbeit.

Eine Investition in Sie selbst, die sich auszahlt
Vergessen Sie nicht, dass eine Weiterbildung Sie persönlich weiterentwickelt und qualifiziert. Sie gewinnen Wissen für sich selbst und können gegebenenfalls eine teure Rechtsberatung vermeiden.

Rechtswissen für Akteure aus allen Unternehmensbereichen und Branchen

Es fordert niemand von Unternehmern, dass sie Gesetzestexte auswendig lernen. In verschiedenen Bereichen sind unterschiedliche juristische Kenntnisse und Grundlagen in konkreten Gesetzen notwendig. Einige Beispiele:

Im Folgenden geben wir einen Einblick in das Thema Betriebsverfassungsrecht. Unser meist gebuchtes Seminar im Rechtsbereich.

Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht


Rechtsquellen der Betriebsverfassung

Richterhammer mit Gesetzen

Die Betriebsverfassung regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zueinander. Besonders Arbeitgeber und Führungskräfte liegen in der Verantwortung, die Grundlagen der Betriebsverfassung zu kennen, um für rechtliche Sicherheit und Harmonie im Unternehmen zu sorgen.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die wichtigste Rechtsquelle der Betriebsverfassung und Bundesrecht. Es legt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und die betriebliche Arbeitnehmervertretung im Betriebsrat fest. Zudem ist es Grundlage der gewerkschaftlichen „Kontrolle“. Betriebsrat und Gewerkschaften sind die zentralen Repräsentationen von Arbeitnehmern. Betriebsrat und Arbeitgeber treten als die zwei „Gegenspieler“ im Betriebsverfassungsrecht auf.

Weitere betriebsverfassungsrechtlich relevante Rechtsquellen sind:


Organe der Betriebsverfassung

Die wichtigsten Organe, die im Betriebsverfassungsrecht thematisiert werden, sind:

Weiterhin bestehen Regelungen zu den folgenden Organen außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes:

Der Tarifvertrag als Grundlage einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit

Vertreter von Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband und Arbeitgeber schließen Verhandlung ab.

Als Grundsatz der Betriebsratstätigkeit gilt nach § 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, dass die Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes erfolgen muss. Das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit inkludiert Gewerkschaften (verhandeln für bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung von Arbeitnehmern) und Arbeitgebervereinigungen. Die Kooperation wird im Tarifvertrag festgehalten.

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen nach § 74 Absatz 1 mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung kommen und über strittige Fragen verhandeln. Die Konfliktlösung soll dabei möglichst einvernehmlich, konstruktiv und für beide Seiten erträglich gelöst werden.

Ziele der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Betrieb

Beispiel: Der Gewerkschaftsvertreter oder -beauftragte hat Zugang zum Betrieb gewährt zu bekommen. Der Arbeitgeber kann diesem den Zutritt verweigern, wenn der Betriebsverlauf gestört wird, zwingende Sicherheitsvorschriften vorliegen oder Betriebsgeheimnisse geschützt werden müssen. Die Spielregeln sind bis ins Detail geklärt.

Die Rolle des Betriebsrates im Betriebsverfassungsrecht


Bildung des Betriebsrates

Vertreter des Betriebsrates im Gespräch mit Mitarbeitern

Der Betriebsrat ist eine demokratisch gewählte Vereinigung von Beschäftigten.  Voraussetzung für die Bildung eines Betriebsrates sind fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, die ständig beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr (§ 7 BetrVG). In den Betriebsrat gewählt werden dürfen dagegen nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die mindestens ein halbes Jahr dem Betrieb angehören (§ 8 Absatz 1 BetrVG). Bei einer Neugründung eines Betriebes gilt eine Ausnahmeregel, sodass jeder Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt werden kann. Das Betriebsverfassungsgesetz betrifft keine öffentlichen Betriebe sowie keine Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen.

Rechte des Betriebsrates

Der Betriebsrat fungiert als Repräsentant der Arbeitnehmer, dem zahlreiche Beteiligungsrechte zustehen und Aufgaben zugewiesen sind (§§ 87, 99 und 80). Vor dem Arbeitsgericht ist der Betriebsrat parteifähig, das heißt er kann klagen und verklagt werden.

Beispiel: Der Betriebsrat ist vor jeglichen Kündigungen, die vom Arbeitgeber ausgehen, anzuhören. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Das Anhörungsrecht des Betriebsrates erlaubt es ihm in diesem Fall jedoch nicht, Klage gegen den Arbeitgeber zu erheben. Die Unwirksamkeit der Kündigung wird hier als „ausreichende Sanktion“ verstanden.


Aufgaben des Betriebsrates

Die vier wichtigen Aufgabenbereiche des Betriebsrates

Die Hauptfunktion des Betriebsrates besteht darin, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, die zugunsten der Arbeitnehmer gelten, zu überwachen und entsprechende Maßnahmen beim Arbeitgeber zu beantragen. Die Aussprache über betriebsinterne Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat (nicht Arbeitgeber und Betriebsrat) erfolgt in der Betriebsversammlung. Die Betriebsversammlung ist ein Instrument des Betriebsrats, in dem er der Belegschaft seinen „Tätigkeitsbericht“ erstattet. Die Aufgaben des Betriebsrates teilen sich in die vier Bereiche:

Seminare im Recht, weil unrecht haben teuer ist

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