Recht
Rechtsvorschriften und gesetzliche Regelungen beeinflussen alle unternehmerischen Handlungen. Sie müssen bei Entscheidungen mitunter der Unternehmensführung, des Personalmanagements, des Immobilienmanagements, des Marketings und des Produktmanagements berücksichtigt werden. Wissen über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht es, juristische Auswirkungen abzuschätzen und eventuelle finanzielle Folgen zu vermeiden.
Für die verschiedenen juristischen Fragestellungen einzelner betrieblicher Fachbereiche bieten wir Ihnen jeweils passende Fachseminare an, die das rechtliche Know-how verständlich und praxisbezogen vermitteln. Unser Themenspektrum reicht vom Arbeitsrecht über das Urlaubsrecht bis hin zum Betriebsverfassungsrecht. Unsere vertiefenden Seminare vermitteln Ihnen Spezialwissen zu den Themen Mietrecht, Markenrecht, Vergaberecht, Insolvenzrecht sowie der Produkthaftung.
Bei unseren Seminaren kommen Fachdozenten mit juristischer Ausbildung zum Einsatz, die die Juristen-Sprache für Sie verständlich übersetzen. Unser Ziel ist, Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, die Ihnen helfen, in Ihrem Arbeitsalltag rechtssicher zu agieren.
Warum unsere Seminare im Recht beliebt sind
Das Recht ist ein wichtiges unternehmerisches Feld, vor dem viele Fach- und Führungskräfte Respekt haben. Das Problem: Lange, theorieschwere, komplizierte und laienunfreundliche Gesetzestexte ohne Praxisbezug. Ohne das Recht geht es jedoch auch nicht. Es ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Zudem drohen juristische und finanzielle Konsequenzen. Deshalb gehört Rechts-Know-how zu den Grundlagen für Business-Akteure. Eine Weiterbildung im Bereich Recht beseitigt diese Probleme durch eine kompakte Wissensvermittlung im Austausch mit ausgebildeten Juristen. Die Vorteile unserer Seminare:
Ihr Experte als laufende Wikipedia
Ein Rechtsexperte bereitet das komplexe Thema für Sie didaktisch zugänglich und kurzweilig auf. Den größten Papierkram überlassen Sie damit dem Dozenten. Etwas mitlesen müssen Sie jedoch auch.
Ihr Personal Wissens-Trainer
Alle unsere Seminare und Schulungen finden als Präsenzseminare statt. Sie haben also mit dem Dozenten einen Ansprechpartner vor Ort, der im Dialog mit Ihnen inhaltliche Fragen klärt. Keine Eigenmotivation für einen Fernlehrgang? Kein Problem: Unsere Personal Wissens-Trainer machen Sie fit fürs Recht.
Spezifisches Know-how für Unternehmer
Seit 25 Jahren bieten wir Seminare für Unternehmen an. Unsere Schulungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Fach- und Führungskräften. Wir wissen, was Sie wissen wollen.
Rechtswissen aktuell wie die Tageszeitung
Unsere Dozenten lesen zum Frühstück das BGB. Die Lerninhalte unserer Seminare sind auf dem aktuellsten Stand der letzten Gesetzesänderungen. So sparen Sie sich die zeitintensive Recherche- und Lesearbeit.
Eine Investition in Sie selbst, die sich auszahlt
Vergessen Sie nicht, dass eine Weiterbildung Sie persönlich weiterentwickelt und qualifiziert. Sie gewinnen Wissen für sich selbst und können gegebenenfalls eine teure Rechtsberatung vermeiden.
Rechtswissen für Akteure aus allen Unternehmensbereichen und Branchen
Es fordert niemand von Unternehmern, dass sie Gesetzestexte auswendig lernen. In verschiedenen Bereichen sind unterschiedliche juristische Kenntnisse und Grundlagen in konkreten Gesetzen notwendig. Einige Beispiele:
- Personaler müssen sich im Arbeitsrecht, Arbeitszeitrecht, Betriebsverfassungsrecht, Urlaubsrecht und in der Gestaltung von Arbeitsverträgen auskennen.
- Marketing-Fachleute sollten sich mit dem Online-Recht und Social-Media-Recht, Markenrecht sowie im Veranstaltungs- und Eventrecht auseinandersetzen.
- Immobilienmanager haben eine lange Liste an Rechtskenntnissen, wie Forderungsmanagement, Mietrecht, Grundbruchrecht, Steuerrecht etc.
- Produktionsmanager sind vom Patentrecht oder der Produkt- und Produzentenhaftung betroffen.
- Einkäufer und Projektmanager arbeiten oft mit dem Vergaberecht, wenn sie Ausschreibungen ausstellen.
- Führungskräfte haben in rechtlicher Hinsicht viele Überschneidungen mit dem Personalmanagement, wie das Arbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht, aber auch darüber hinaus müssen Sie Kenntnisse z. B. im Wirtschaftsrecht (Vertragsmanagement), Wettbewerbsrecht, Insolvenzrecht etc. mitbringen.
Im Folgenden geben wir einen Einblick in das Thema Betriebsverfassungsrecht. Unser meist gebuchtes Seminar im Rechtsbereich.
Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht
Rechtsquellen der Betriebsverfassung
Die Betriebsverfassung regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zueinander. Besonders Arbeitgeber und Führungskräfte liegen in der Verantwortung, die Grundlagen der Betriebsverfassung zu kennen, um für rechtliche Sicherheit und Harmonie im Unternehmen zu sorgen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die wichtigste Rechtsquelle der Betriebsverfassung und Bundesrecht. Es legt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und die betriebliche Arbeitnehmervertretung im Betriebsrat fest. Zudem ist es Grundlage der gewerkschaftlichen „Kontrolle“. Betriebsrat und Gewerkschaften sind die zentralen Repräsentationen von Arbeitnehmern. Betriebsrat und Arbeitgeber treten als die zwei „Gegenspieler“ im Betriebsverfassungsrecht auf.
Weitere betriebsverfassungsrechtlich relevante Rechtsquellen sind:
- Die Wahlordnung (WO)
- Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Organe der Betriebsverfassung
Die wichtigsten Organe, die im Betriebsverfassungsrecht thematisiert werden, sind:
- Betriebsrat
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebsversammlung
- Einigungsstelle
- Wirtschaftsausschuss
Weiterhin bestehen Regelungen zu den folgenden Organen außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes:
- Sprecherausschuss
- Europäischer Betriebsrat
- Schwerbehindertenvertretung
Der Tarifvertrag als Grundlage einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit
Als Grundsatz der Betriebsratstätigkeit gilt nach § 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, dass die Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes erfolgen muss. Das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit inkludiert Gewerkschaften (verhandeln für bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung von Arbeitnehmern) und Arbeitgebervereinigungen. Die Kooperation wird im Tarifvertrag festgehalten.
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen nach § 74 Absatz 1 mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung kommen und über strittige Fragen verhandeln. Die Konfliktlösung soll dabei möglichst einvernehmlich, konstruktiv und für beide Seiten erträglich gelöst werden.
Ziele der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Betrieb
- Wohl der Arbeitnehmer
- Wohl des Betriebes
- Grundsatz der Offenheit und Ehrlichkeit zwischen beiden Seiten
- Gebot der Fairness
- Gebot der rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung
Beispiel: Der Gewerkschaftsvertreter oder -beauftragte hat Zugang zum Betrieb gewährt zu bekommen. Der Arbeitgeber kann diesem den Zutritt verweigern, wenn der Betriebsverlauf gestört wird, zwingende Sicherheitsvorschriften vorliegen oder Betriebsgeheimnisse geschützt werden müssen. Die Spielregeln sind bis ins Detail geklärt.
Die Rolle des Betriebsrates im Betriebsverfassungsrecht
Bildung des Betriebsrates
Der Betriebsrat ist eine demokratisch gewählte Vereinigung von Beschäftigten. Voraussetzung für die Bildung eines Betriebsrates sind fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, die ständig beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr (§ 7 BetrVG). In den Betriebsrat gewählt werden dürfen dagegen nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die mindestens ein halbes Jahr dem Betrieb angehören (§ 8 Absatz 1 BetrVG). Bei einer Neugründung eines Betriebes gilt eine Ausnahmeregel, sodass jeder Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt werden kann. Das Betriebsverfassungsgesetz betrifft keine öffentlichen Betriebe sowie keine Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen.
Rechte des Betriebsrates
Der Betriebsrat fungiert als Repräsentant der Arbeitnehmer, dem zahlreiche Beteiligungsrechte zustehen und Aufgaben zugewiesen sind (§§ 87, 99 und 80). Vor dem Arbeitsgericht ist der Betriebsrat parteifähig, das heißt er kann klagen und verklagt werden.
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Informationsrecht
- Vorschlagrecht
- Anhörungsrecht
- Beratungsrecht
- Widerspruchsrecht
- Zustimmungsverweigerungsrecht
Beispiel: Der Betriebsrat ist vor jeglichen Kündigungen, die vom Arbeitgeber ausgehen, anzuhören. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Das Anhörungsrecht des Betriebsrates erlaubt es ihm in diesem Fall jedoch nicht, Klage gegen den Arbeitgeber zu erheben. Die Unwirksamkeit der Kündigung wird hier als „ausreichende Sanktion“ verstanden.
Aufgaben des Betriebsrates
Die Hauptfunktion des Betriebsrates besteht darin, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, die zugunsten der Arbeitnehmer gelten, zu überwachen und entsprechende Maßnahmen beim Arbeitgeber zu beantragen. Die Aussprache über betriebsinterne Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat (nicht Arbeitgeber und Betriebsrat) erfolgt in der Betriebsversammlung. Die Betriebsversammlung ist ein Instrument des Betriebsrats, in dem er der Belegschaft seinen „Tätigkeitsbericht“ erstattet. Die Aufgaben des Betriebsrates teilen sich in die vier Bereiche:
- Soziale Angelegenheiten: Beziehen sich auf formelle und materielle Arbeitsbedingungen im weitesten Sinn. Beispiele: Regelungen der Arbeitszeit, Fragen der Lohngestaltung, Kontrolle von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer oder die Entgegennahme von Beschwerden der Arbeitnehmer. Auch gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrates, die Integration ausländischer Arbeitnehmer zu fördern und Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.
- Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung: Das Mitbestimmungsrecht erlaubt es dem Betriebsrat bei der Personalplanung, Beschäftigungssicherung, bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (Weiterbildungen), bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen mitzuentscheiden.
- Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung ist der Aufgabenbereich, der der Mitgestaltung von Arbeitsplatz, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung meint. So könnte die Forderung nach ergonomischen Arbeitsplätzen von der Belegschaft an den Betriebsrat herangeführt werden.
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Der Betriebsrat ist über betriebliche Änderungen zu informieren. Hierzu zählen z. B. Rationalisierungsvorhaben, die Übernahme des Unternehmens, die Verlegung von Betrieben oder Fusionen und Spaltungen von Unternehmen oder Betrieben. Zusätzlich soll der Betriebsrat den Arbeits-, Unfall- und Umweltschutz fördern.
Seminare im Recht, weil unrecht haben teuer ist
- Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber: Unser Seminar im Betriebsverfassungsrecht ist unsere meist gebuchte Schulung im Bereich Recht. Unsere Dozenten arbeiten mit zahlreichen Praxisbeispielen, um typische betriebverfassungsrechtliche Fälle für Arbeitgeber zu veranschaulichen. Wir bieten für unterschiedliche Anforderungen auch als Einstieg das Seminar Betriebsverfassungsrecht – Einführung und das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte.
- Seminar Mietrecht – Grundlagen: Das Mietrecht ist die Basis für die Arbeit von Vermietern, Eigentümern und Wohnungsverwaltungen. Die Inhalte des Seminars umfassen mitunter die Vertragsgestaltung im Wohnraum- und im Gewerberaummietrecht sowie Tipps für ein effektives Risikomanagement. Im Seminar Mietrecht – Aufbau sind weitere vermietergünstige Empfehlungen zur Gestaltung von Mietverträgen und zur sicheren Bewältigung von Problemen und Kündigungen im Fokus. Junge Hüpfer und alte Hasen im Geschäft können so etwas dazulernen.
- Seminar Vergaberecht: Ausschreibungen sind ein beliebtes und effektives Mittel, um einen Preis- und Qualitätsvergleich für die Umsetzung von Projekten zu bekommen. Vergabeverfahren unterliegen wichtigen Rechtsgrundlagen wie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und den Verdingungs-/Vergabeordnungen. Unser Seminar gibt Ihnen einen weiten Überblick über die Rechtsnormen zur rechtssicheren Gestaltung von Ausschreibungen. Der Erfolg Ihrer Projekte beginnt bei der professionellen Ausschreibung.