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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Die gesetzliche Verpflichtung bei krankheitsbedingter längerer Abwesenheitszeit

Erstellt am 26.11.2014 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist eine von drei tragenden Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. In Verbindung mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz und der betriebliche Gesundheitsförderung hat damit der Gesetzgeber ein Regelwerk zusammengestellt, welches die sogenannte Fürsorgepflicht der Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer regelt. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) ist seit 2004 für Arbeitgeber gesetzlich verankert. Es regelt verpflichtend das Verfahren und die Maßnahmeninhalte zur Vermeidung von wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit sowie der Wiedereingliederung von Langzeitkranken in den Arbeitsprozess. Das BEM richtet sich an Mitarbeiter, die länger oder häufiger krank sind und deswegen am Arbeitsplatz mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres fehlen. Dass die Nichteinhaltung des BEMs Konsequenzen für das jeweilige Unternehmen haben kann, zeigt die Praxis der Rechtssprechung. Kommt der Arbeitgeber den Anforderungen des BEMs nicht nach, ist er bei einer krankheitsbedingten Kündigung dem erheblichen Risiko ausgesetzt, einen anschließenden Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Ergänzend betont das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den positiven Effekt für die Unternehmen. Dient doch das Gesetz im Kern der Verringerung von krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten, welches wiederum die Personalkosten senkt. Dennoch stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in eigenen Untersuchungen „ noch erheblicher Optimierungsbedarf in Bezug auf die Qualität der Durchführung des BEM“ in den Unternehmen fest. In dem IFM Seminar lernen die Teilnehmer die Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements genau kennen und werden in die Lage versetzt, diese im eigenen Unternehmen sicher anzuwenden. Die Teilnehmer erfahren, dass die Führungskräfte, unabhängig von der eigenen Betriebsgröße, ein wichtiger Erfolgsfaktor sind. Nur eine Managementstruktur, die alle Mitarbeiter erreicht, kann den einzelfallbezogenen Maßnahmenablauf erfolgreich aktivieren. Eine weitere grundlegende Vorbedingung für die Einführung eines erfolgreichen BEMs ist der Aufbau einer klaren Ablaufstruktur mit definierten Maßnahmeninhalten. In diesem Zusammenhang geht der Dozent intensiv auf die Aufgaben, Pflichten und auch Grenzen eines sogenannten BEM-Teams ein. Bei kleinen Betrieben übernimmt die Funktion des BEM-Teams eine Vertrauensperson oder der Arbeitsgeber selbst. Die nachfolgende dezidierte Vorstellung der Maßnahmen für ein mehrstufiges Wiedereingliederungsverfahren zeigt den Seminarteilnehmern die Bandbreite der Möglichkeiten zur Unterstützung von Langzeit- oder Dauerkranken bei der Wiedereingliederung. In diesem Abschnitt wird auch das Hamburger Modell näher erläutert. Den Abschluss bilden die Darstellung der Grenzen und die Beendigung des Eingliederungsprozesses. Als Exkurs geht der Fachdozent auf das Thema Prävention ein. Hierbei wird erläutert, welche flankierenden Möglichkeiten zur Vermeidung arbeitsbedingter Belastungen existieren. Das IFM Seminar richtet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die in ihrem Unternehmen das BEM verantworten beziehungsweise vorhandene Strukturen und Inhalte einer kritischen Prüfung unterziehen möchten. Checklisten zur Ablaufplanung und Hinweise zur optimalen Gesprächsführung und Gesprächslisten zeigen konkrete Vorschläge für die tägliche Arbeit auf. Zur Vertiefung und Ergänzung empfehlen wir das IFM Seminar „Betriebliches Gesundheitsmanagement“. 



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