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Neue Berufszulassungsregelung – Veränderungen für WEG-Verwalter

Erstellt am 04.05.2017 von Patryk Czechowski in Kategorie(n): Business News

Gebäudefassade mit Balkonen als Tätigkeitsbereich eines WEG-VerwaltersDer Immobilienmarkt ist wie immer in Bewegung. Wie kaum ein anderes Tätigkeitsfeld wird die Immobilienbranche von politischen Umständen beeinflusst. Derzeit wird die Branche von der Diskussion in Atem gehalten, ob das Ende des Immobilienbooms naht oder es gar keine Spekulationsblase gibt. Hinzu kommt eine wichtige gesetzliche Veränderung, die den Alltag von angehenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern (WEG-Verwaltern) bestimmt. Wer als Makler oder Verwalter tätig sein möchte, muss auf dem Laufenden bleiben.

Aktuell heiß diskutiert ist der Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler. Für WEG-Verwalter werden erstmals eine Zulassungspflicht sowie weitere Voraussetzungen zum Erhalt einer Gewerbeerlaubnis eingeführt. Für Immobilienmakler, die bereits einer Zulassungspflicht unterliegen, sind die Hürden künftig höher gesetzt. Im Laufe des Jahres 2017 können die neuen Regelungen und Anforderungen bereits wirksam werden. Was genau verändert sich mit diesem politischen Entschluss und was sollten diese Berufsgruppen in Sachen Weiterbildung unternehmen?

Was kommt auf WEG-Verwalter zu?

Mussten Wohnungseigentumsverwalter bisher ihre Beschäftigung lediglich anzeigen, so soll in § 34c der Gewerbeordnung erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt werden. Im Klartext heißt das, dass WEG-Verwalter zukünftig einen so genannten Sachkundenachweis, Nachweise über ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse belegen müssen. Erst dann erhalten sie eine Gewerbeerlaubnis. Die benötigte Sachkunde müssen WEG-Verwalter in Zukunft anhand einer erfolgreich abgelegten Prüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) nachweisen. Der Sachkundenachweis muss nur von Gewerbetreibenden und nicht von Mitarbeitern nachgewiesen werden. Gewerbetreibende müssen lediglich die Qualifikation von Mitarbeitern prüfen, die in Verwaltungsaufgaben direkt involviert sind.

Es gibt in der Nachweispflicht jedoch Unterschiede, je nach Dauer der Berufstätigkeit in diesem Bereich: Alle Verwalter, die bereits in diesem Bereich tätig sind, sollen 12 Monate nach Inkrafttreten dieser Neuregelung dazu verpflichtet werden, die geforderten Nachweise zu erbringen und einen Zulassungsantrag zu stellen. Alle, die bereits über viele Jahre in diesem Beruf tätig sind, also bereits seit 6 Jahren und mehr als WEG-Verwalter tätig sind, müssen keine Sachkunde mehr nachweisen, sind jedoch ebenfalls in der Pflicht, einen Zulassungsantrag zu stellen. DDIV und Mieterbund fordern sogar eine Erweiterung der Alte-Hase-Regel auf 10 Jahre.

Warum die neue Berufszulassungsregelung etwas Gutes ist

Der Weiterbildungsbedarf im Bereich der Immobilienbranche ist sehr hoch. Gesetzliche Veränderungen, wie die kommende Berufszulassungsregelung, sorgen in den Berufsfeldern von Immobilienverwaltern und Maklern für Wirbel. Dabei hat die Entscheidung der Bundesregierung viele Vorteile:

  •  Verbraucherschutz: Der Mehraufwand der Ausbildung von Verwaltern dient dem Wohl der Gemeinschaft. Das Gesetz zielt hauptsächlich auf den Schutz der Verbraucher ab. Immobilien sind für viele Menschen eine Form der Altersvorsorge und der individuellen Vermögensbildung. Dabei sind sie z. B. nach dem Kauf einer Immobilie von Immobilienverwaltern abhängig. Betrachtet man, wie viel Geld und Verantwortung in Immobilien steckt, dann sind die kommenden Veränderungen für Immobilienverwalter nur eine Frage der Zeit gewesen.

  •  Schutz von Wohnungseigentümern: Im Rahmen der gesetzlichen Neuerung wird eine Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter eingeführt. Wie auch bei vergleichbaren Berufen mit beratenden Tätigkeiten, wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten, vertreten WEG-Verwalter die Interessen anderer, nämlich der Wohnungseigentümer. Die Berufshaftpflichtversicherung für WEG-Verwalter dient dem Schutz von Wohnungseigentümern vor Fehlberatungen, die zu Vermögensschäden führen. Laut DDIV entstehen Wohnungseigentümern jährlich  Schäden von bis zu 80 Millionen Euro, die auf fehlende Sachkunde und Missmanagement von Verwaltern zurückzuführen sind.

  •  Nachhaltigkeit: Der Immobilienverwalter ist ein interdisziplinärer Beruf, der Kommunikationskompetenzen, kaufmännisches Wissen, aber auch technisches Wissen verlangt. Dabei gehört die energetische Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien zum Verantwortungsgebiet von WEG-Verwaltern, was mit diesem Gesetz quasi „in Stein gemeißelt“ wird. Die Bundesregierung betrachtet die zukünftigen Sachkundenachweise also auch als Mittel, das Fachwissen von Immobilienverwaltern im Bereich Energiemanagement zu prüfen und die Klimaschutzziele zu erreichen.

  •  Professionalisierung der Immobilienbranche: Das Gesetz wird die Qualität der Ausbildung zum WEG-Verwalter verbessern. Mit der Qualität wird schließlich auch die Anerkennung des gesamten Berufsbildes steigen, was sich wiederum positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken wird. Mehr Anforderungen für WEG-Verwalter können durchaus bessere Gehälter bedeuten. Im Großen und Ganzen kann die Immobilienbranche jedoch der wichtigen gesellschaftlichen Rolle, die sie trägt, durch nachgewiesene Sachkunde besser gerecht werden und finanzielle Schäden verhindern.

Vektorgrafik mit Immobilien als Comic-Karikatur

Der Weg zum WEG-Verwalter

Die neue Berufszulassungsregelung ist vor allem für Neulinge interessant, die den beruflichen Schritt in die Immobilienbranche wagen möchten. Das breite Aufgabenfeld von WEG-Verwaltern macht es dabei zu einem attraktiven Tätigkeitsfeld für Quereinsteiger, die z. B. gut im Umgang mit Menschen sind, aus dem kaufmännischen Bereich kommen oder über technisches Know-how im Gebäudemanagement verfügen. In der Ausbildung zum WEG-Verwalter können die fehlenden Fachkenntnisse entsprechend ergänzt werden. Mit den kommenden Sachkundenachweisen werden mehr als zuvor die fachlichen und rechtlichen Grundlagen von angehenden Immobilienverwaltern geprüft, was zukünftigen Verwaltern Vertrauen und Sicherheit in ihr eigenes Handwerk schenkt.

Auf dem Weg zum WEG-Verwalter begleiten wir Sie stets durch die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in unserem Kurs Immobilienverwaltung – Spezialisierung WEG-Verwaltung. Inhaltlich decken wir in 20 Arbeitstagen die wichtigsten Themen vom Recht bis zur Sanierung & Instandhaltung ab und legen den Fokus auf das Abrechnungswesen im Kontext der WEG. Für weitere geförderte Weiterbildungen im Bereich Immobilienmanagement bieten wir bei Bedarf eine Reihe von Kursen an, die kombinierbar sind. Auf diese Weise können wir Ihre Ausbildung auf Ihre Wünsche und Vorkenntnisse zuschneiden. In einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung prüfen wir Ihre Voraussetzungen und Wünsche und stellen einen für Sie passenden Ausbildungsplan zusammen, um Ihre Zukunft als WEG-Verwalter zu gestalten.



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