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Weiterbildung statt Sachkundenachweis für Makler und Verwalter

Erstellt am 21.07.2017 von Patryk Czechowski in Kategorie(n): Business News

Blick auf den Alexanderplatz in Berlin, einer Stadt, die von der Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter betroffen sein wird.Nachdem der Bundestag bis vor Kurzem von einem neuen Sachkundenachweis bei der Berufszulassung für WEG-Verwalter und Makler sprach, machte er nun einen Rückzieher. Stattdessen gilt für Makler und Verwalter gleichermaßen, dass sie regelmäßige Weiterbildungen absolvieren müssen. Die aktuelle Gesetzesvorlage ist nun mehr oder weniger final und geht im Herbst an den Bundesrat weiter. Was bedeutet das für Ausbildungen in der Immobilienbranche?

Sachkundenachweis für Makler und Verwalter war umstritten

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war vom Bundestag das verpflichtende Ablegen einer IHK-Prüfung als Sachkundenachweis für Makler und Verwalter geplant. Damit sollte die Qualität der Ausbildung der beiden Berufsgruppen, die eine beachtliche Rolle in der Gesellschaft spielen, verbessert werden. Für Immobilienmakler und -verwalter, die bereits seit mehreren Jahren im Geschäft tätig waren, sollte es Ausnahmeregelungen geben.

Diese Einführung einer Berufszulassungsregelung über einen Sachkundenachweis war jedoch von der Wirtschaft und Politik höchst umstritten. Die Koalition entschied sich der Kritik nachzugeben und die Zulassungsregelungen zu verändern. Immobilienmakler und Verwalter müssen also bis auf Weiteres keine Prüfung ablegen, um ihre Qualifikation nachzuweisen.

Neue Erlaubnispflicht und Pflicht zur Weiterbildung

Nach aktuellem Stand des Entwurfs vom Juni 2017 besteht eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden alle 3 Jahre für Makler und Verwalter. Verstöße gegen diese Pflicht werden mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet. Der Sachkundenachweis wurde durch diese Bestimmung ersetzt.

Was außerdem vom ursprünglichen Gesetzesentwurf bleibt, ist die erstmalige Einführung einer Erlaubnispflicht in § 34c Gewerbeordnung für Immobilienverwalter. Diese erhalten eine Erlaubnis nur dann, wenn sie als als Verwalter ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnissen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Bei Maklern gelten ähnliche Bedingungen bereits.

Die Opposition und einige Verbände, wie der IVD (Immobilienverband), stehen dieser Entscheidung entgegen und fordern weiterhin den Sachkundenachweis für Makler und Verwalter. Nach einer Studie von immowelt.de wären sogar 73 Prozent der Immobilienmakler für einen Sachkundenachweis. Dabei geht es insbesondere darum, das Ansehen des Berufsstandes zu erhöhen. Die Bundesregierung betrachtet jedoch die kontinuierlichen Weiterbildungsmaßnahmen als ausreichenden Nachweis des Fachwissens, um den Verbraucherschutz sicherzustellen. Da die Legislaturperiode dieses Jahr endet, kann sich dies in Zukunft noch ändern.

Politik setzt auf Weiterbildung

Erst im Mai 2017 sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede beim Arbeitnehmerkongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Bedeutung der Weiterbildungslandschaft für Deutschland:

Wir haben bereits einige erste Schritte gemacht, was die Qualifizierung anbelangt. Der Bund fördert berufliche Qualifizierung auch in enger Kooperation mit der Wirtschaft. Es gibt die Bildungsprämie. Wir unterstützen also diejenigen, die sich mit ihrem Einkommen nicht ohne weiteres eine Weiterbildung leisten können.

Dabei hob sie insbesondere auch das Thema Weiterbildung und Digitalisierung hervor. Die in Aussicht stehende Weiterbildungspflicht für die zwei wichtigsten Berufsgruppen der Immobilienbranche zeigt, dass die Politik geförderte Weiterbildungen ernst nimmt und sich bemüht, Regelungen zu treffen, die den Ansprüchen von Arbeitsuchenden und der Wirtschaft entsprechen. Deshalb kann man der Zukunft der Weiterbildung durchaus positiv entgegenblicken.

Geförderte Weiterbildungen in der Immobilienbranche

Als Weiterbildungsinstitution ist es unsere Aufgabe, den Anforderungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu folgen. Noch wurde kein Gesetz zur Weiterbildung von Maklern und Verwaltern erlassen, sondern das Gesetz befindet sich im Entwurf. Nach der Sommerpause kann man im Laufe des Jahres mit einer Verabschiedung des Gesetzes rechnen, wobei es erst im Sommer 2018 wirksam werden soll. Wir bleiben auf dem Laufenden und werden unser Angebot an geförderten Weiterbildungen im Bereich Immobilienmanagement entsprechend anpassen.

Die Weiterbildungen Geprüfte/-r Immobilienverwalter/-in und Geprüfte/-r Immobilienmakler/in umfassen jeweils ca. ein halbes Jahr und werden jeden Monat an unseren Standorten in Berlin und Potsdam angeboten. Sie sind besonders für Quereinsteiger attraktiv, da Immobilienmakler und Immobilienverwalter viele Fähigkeiten mitbringen müssen, die man in anderen beruflichen Erfahrungen einsetzt. Das Seminar bietet eine breite Mischung aus kaufmännischen Inhalten, dem Umgang mit wichtiger Software wie Lexware und DOMUS und den branchentypischen Fachkenntnissen aus der Mietenbuchhaltung oder WEG-Verwaltung. Was viele Menschen zu uns führt, ist unser Fokus auf Präsenzlehre. Wir empfehlen ein gemeinsames Kennenlerngespräch, damit sich Interessenten selbst davon überzeugen können, dass eine Weiterbildung bei uns, der richtige Karriereschritt ist.



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