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Neues Seminar im Bereich Betriebsverfassungsrecht Grundlagen findet vom 15.01. bis 17.01.2013 beim Institut für Management statt.

Erstellt am 28.12.2012 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
In jedem Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitsnehmern, von denen wiederum drei wählbar sind, können Betriebsräte errichtet werden. Weitere Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrates sowie zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit legt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fest. Die Regelungen beinhalten klare Richtlinien zur Zusammenstellung von Betriebsräten und Auszubildendenvertretungen, bestimmen die Zahl der Betriebsratmitglieder, den Zeitpunkt der Wahlen (inkl. der Wahlvorschriften), aber auch die Amtsdauer und die Ansetzung einer Betriebsversammlung u.v.m.. Die Gesetze sind detailliert aufgestellt, doch in sich komplex und besonders sensibel in der Anwendung, denn sollen sie vor allem die Arbeitnehmer und ihre Vertreter stützen, Mitwirkungs- und Mitspracherechte sichern und soziale, personelle und gestalterische Angelegenheiten am Arbeitsplatz regeln.
Im Grunde besteht für die meisten Unternehmen im deutschen Wirtschaftsraum die Möglichkeit, Betriebsräte zusammen zu stellen und viele Betriebe praktizieren auch auf der Grundlage der Regelungen das deutsche BetrVG. Doch selbst schon die Grundlagen stellen viele Unternehmer, Arbeitsnehmer und Betriebsräte vor große Herausforderungen. Dem Institut für Managementberatung ist es daher ein großes Anliegen, die rechtlichen Grundlagen zu vermitteln und hat in diesem Sinne das neue Seminar zum Thema „BetrVG“ in den Angebotspool aufgenommen. In diesem offenen Firmenseminar können Interessierte, die bereits Betriebsratsmitglied sind oder es in Zukunft werden möchten, sich entsprechend weiterbilden.
Das Seminar wird durch die Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen eröffnet, anschließend werden die Themen Mitgliedschaft und Organe vorgestellt und die Organisation und der Inhalt der Betriebsratsarbeit klar definiert. Des Weiteren wird auf den Aufgabenbereich genau eingegangen. Auf dieser Basis lässt sich dann im folgenden transparent darstellen, welche Arten der Mitwirkung (sozial, personell, wirtschaftlich und allgemein) bestehen und inwiefern Informationsanspruch durch den Betriebsrat vorliegt.  Im Abschluss werden Betriebsvereinbarungen sowie die Durchsetzungsmöglichkeiten der Beteiligungsrechte durch die fachkundigen Dozenten aufgegriffen.
Das Seminar richtet sich an  neue, wieder gewählte oder nachrückende Mitglieder des Betriebsrates und möchte sie mit entsprechenden Basiswissen und notwendigen rechtlichen Grundlagen ausstatten. Das Angebot sieht ein Tagesseminar (3 Tage, jeweils von 09-16Uhr) und ein Abendseminar (6 Abende, jeweils 17.30-21 Uhr) vor. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 1.200,00 € (inkl. MwSt. 1.428,00 €) inkludiert umfangreiches Schulungsmaterial, ein Angebot an Obst und Gebäck sowie Kalt- und Heißgetränke. Sie möchten dieses Seminar individuell für Ihr Unternehmen durchführen? Dann kontaktieren Sie die freundlichen Mitarbeiter des Institutes für Managementberatung und lassen Sie sich beraten. Gern wird Ihnen ein individuell gestaltetes Angebot zusammengestellt. Informationen zum Kontakt, weiteren Seminarinhalten und eine Übersicht zu den Terminen erhalten Sie direkt unter Betriebsverfassungsrecht – Einführung


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