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Betriebskostenabrechnung – rechtssicher die Betriebskostenverordnung umsetzen

Erstellt am 06.01.2014 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
Laut dem § 535 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Vermieter verpflichtet, die auf der Mietsache ruhenden Lasten tragen, zu welchen unter anderem die Betriebskosten zählen.
Betriebskosten sind Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück bzw. durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend wiederkehren. Hierzu zählen auch die Eigenleistungen des Vermieters. Nach dem im BGB festgehaltenen Mietrecht, muss ein Vermieter die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung sollte dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.

Das IFM Institut für Managementberatung bietet ein Seminar über eine korrekte Erstellung einer Betriebskostenabrechnung an, um die Teilnehmer bestmöglich auf diese Thematik vorzubereiten und um Sie auf wichtige Besonderheiten hinzuweisen.
Zu Beginn wird eine Einführung in die Betriebskostenverordnung und zentralen Paragraphen gegeben, so dass die Seminarteilnehmer in die Thematik einsteigen können. Danach werden die Unterschiede zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufgegriffen, sowie die Vereinbarung der Betriebskosten im Mietvertrag erläutert. Wie kann man die umlegbaren Betriebskosten erfassen? Welche Kosten sind anrechenbare Nebenkosten und wie werden diese verteilt? Wie lautet der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nach dem neuen Mietrecht? All diese Fragen werden den Teilnehmern umfassend beantwortet, so dass keine offenen Fragen bleiben werden. In einem weiteren Schritt geht es um die Abrechnung mit Hinblick auf die Abrechnungsperiode und Gesamtkosten. Hierbei werden die Vor- und Nachteile verschiedener Umlageschlüssel, sowie die Verteilung der Betriebskosten bei Leerstand, erläutert. Außerdem gehen die geschulten Dozenten des IFM darauf ein, wie man Nachforderungen zur Geltung bringen kann, was man unter der Abschlussfrist und ihrer Relevanz versteht, und was Sie bei der Nachforderung, sowie bei der Kaution, beachten sollten. Ebenfalls wichtig ist die Anpassung der Vorauszahlungen und die Beachtung des Betriebskostenspiegels, der eine Statistik über die Betriebskosten bei vermieteten Wohnungen in Deutschland darstellt. Wichtige Aspekte sind hier die Kontrollrechte des Mieters, sowie die Protokollierung von Belegen und Rechnungen. Abschließend wird die Thematik des Mieter- und Vermieterwechsels aufgegriffen.

Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter der Buchhaltung und Abteilungsleitung, sowie an Eigentümer und Vermieter von Immobilien.

In der Teilnahmegebühr von 1100,00 € (inkl. MwSt. 1.309,00 €) sind ein Teilnahmezertifikat, Schulungsunterlagen, Obst, Gebäck sowie Heiß- und Kaltgetränke enthalten. Außerdem gewährt das IFM bei der Teilnahme von mehr als drei Mitarbeitern eines Unternehmens einen Rabatt von 10% auf den Gesamtpreis.

Mehr Informationen erhalten Sie direkt unter Betriebskostenabrechnung Wenn Sie außerdem an weiteren Seminaren des Instituts für Managementberatung interessiert sind, klicken Sie auf den folgenden Link: Offene Firmenseminare


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