Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) für Arbeitgeber: Für einen sachgerechten Umgang mit dem Betriebsrat
Zwischen März und Mai, also jetzt in diesen Wochen und Monaten, werden in vielen Unternehmen die Betriebsräte neu gewählt. Dieser Prozess wiederholt sich alle 4 Jahre. Laut Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, darf in jedem Unternehmen mit mehr als 5 Angestellten ein Betriebsrat als offizieller Vertreter der Mitarbeiter gewählt werden. Bei Wikipedia ist nachzulesen, dass das Betriebsverfassungsgesetz, als ein Bundesgesetz, die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung regelt. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass begleitend zu der Wahl der Betriebsräte, ein hoher Informationsbedarf zum Inhalt und Wesen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Seiten der Arbeitgeber und deren Vertreter – Fach- und Führungskräfte aus dem Personalbereich sowie der Leitungsebene von Fachabteilungen – entsteht.
Die Frage, die zweifelsohne bei allen Beteiligten täglich mitschwingt, ist die nach den jeweiligen Rechten und Pflichten.
Auf Seiten des Betriebsrats ist es üblich, am Beginn ihrer Amtszeit eigens hierfür konzipierte Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen. Aber es ist sicher sehr empfehlenswert, auch die Vertreter der Arbeitgeberseite umfassend zu schulen. Das Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Arbeitgeber ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige rechtsanwaltliche Betreuung im Falle eines innerbetrieblichen Konflikts. Es soll vielmehr die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Vertreter der Arbeitergeberseite am Ende des Seminars über die Expertise verfügen, den Dialog mit dem Betriebsrat konstruktiv zu führen und pro-aktiv den Mitbestimmungsprozess zu gestalten. Denn im Grundsatz ist das Betriebsverfassungsgesetz dafür geschaffen worden, dass eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erreicht wird. Dabei sollen die berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer – abgeleitet aus dem Arbeitsrecht, dem Tarifrecht und anderen betrieblichen Vereinbarungen – auf dem Weg des Dialogs ihre Berücksichtigung finden.
Der erste Teil des Seminars widmet sich der Wahl des Betriebsrats selbst. Also der Klärung der Fragen: Ab wann darf gewählt werden, wer darf wählen, wer darf sich zur Wahl stellen und für welchen Zeitraum agieren die Betriebsräte als gesetzlich legitimierten Vertreter ihrer Kollegen im Unternehmen. Ein Blick in die Praxis verdeutlicht, dass schon die Frage nach der notwendigen Mitarbeiteranzahl von mindestens fünf Angestellten nicht immer eindeutig zu beantworten ist. Wie sind beispielsweise Leiharbeiter, studentische Aushilfskräfte oder Praktikanten in diesem Kontext zu bewerten? Oder wie sieht es mit Unternehmen aus, die über mehrere kleinere Standorte verfügen? Sobald ein Betriebsrat gewählt wurde, übernimmt dieser die Überwachungsfunktion von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Hierfür hat der Gesetzgeber den Betriebsrat mit einer Reihe von Rechten ausgestattet. Allen voran steht das Informationsrecht sowie die anderen Rechte wie das Anhörungsrecht, das Vorschlagsrecht, das Vetorecht (Widerspruchsrecht), das Mitbestimmungsrecht und das Initiativrecht. Insbesondere der Bereich Mitbestimmung nimmt bei dem Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber einen großen Stellenwert ein. Die Dozenten des IFM Instituts für Managementberatung gehen ausführlich auf diesen Themenkomplex ein.
Die Seminarteilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick, bei welchen Entscheidungen und Prozessen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat und wo die Grenzen der Mitbestimmung gesetzt sind. Den Abschluss des Seminars bilden die Themenblöcke Verhandlungsführung und strategisches Vorgehen sowie der Umgang mit Arbeitsgerichtsverfahren. Am Ende des zweitätigen Seminars verfügen die Seminarteilnehmer über fundierte Kenntnisse zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit seinen relevanten Bestandteilen. Zusätzlich haben sie Strategien kennengelernt, um den Dialog zur Wahrung des betrieblichen Friedens aktiv gestalten zu können. Das Seminar findet an zwei Tagen statt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.200,00 € (inkl. MwSt. 1.428,00 €). Im Preis enthalten sind Schulungsunterlagen, Teilnahmezertifikate, Mittagessen, Gebäck sowie Heiß- und Kaltgetränke. Bei der Teilnahme von mehr als 3 Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt das IFM einen Rabatt von 10% auf den Gesamtpreis.
Weitere buchbare Termine an Standorten Berlin, Potsdam, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart und München finden Sie hier. https://ifm-business.de/firmen/seminare/recht/betriebsverfassungsrecht-fuer-arbeitgeber-710.html Auf Anfrage erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für ein individuelles Firmenseminar. Kontaktdaten finden Sie hier: https://ifm-business.de/kontakt.php?id=710&termin=332885
Desweiteren bieten das IFM Institut für Management GmbH ein zweitägiges Seminar Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte an. Alle Informationen hierzu sowie eine Beschreibung der Seminarinhalte finden Sie unter https://ifm-business.de/firmen/seminare/recht/betriebsverfassungsrecht-fuer-fuehrungskraefte-791.html