Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber einfach erklärt
Harmonie zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber beginnt beim Rechtswissen
Die Bildung eines Betriebsrates ist heute Standard in großen Firmen. Ein Betriebsrat ist eine gewählte Mitarbeitervertretung, die bei betrieblichen Entscheidungen die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Das Betriebsverfassungsgerecht klärt, wie Arbeitgeber und Betriebsrat miteinander zusammenarbeiten sollten. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates erfordern besondere Sachkenntnisse – von neu gewählten und langfristigen Mitgliedern des Betriebsrates, aber auch von Arbeitgebern und Führungskräften, die mit dem Betriebsart kooperieren.
Betriebsrätemodernisierungsgesetz – Neuerungen im Betriebsverfassungsrecht 2021
Die Bundesregierung verkündete am 17.06.2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Das Gesetz soll die Gründung und Wahl von Betriebsräten vereinfachen und ihre Rechte in einigen Bereichen stärken:
- Ein Kündigungsschutz soll Beschäftigte, die zu Betriebs- oder Wahlversammlungen einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen, absichern.
- Virtuelle Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz werden fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes. Aktuell sind diese nach Maßgabe des § 129 BetrVG bis Ende Juni möglich.
- Betriebsräte erhalten Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Hier sollen sie einen Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik hinzuziehen. Als Beispiel nennt der Gesetzesentwurf den populären Einsatz von KI in der Personalauswahl.
- Die Rolle von Betriebsräten bei der Weiterbildung von Arbeitnehmern und der Gestaltung von mobiler Arbeit soll im Unternehmen gestärkt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Betriebsrat auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Wirtschaft anzupassen.
Betriebsverfassungsrecht Definition
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es bestimmt, wie der Betriebsrat auf wichtige Entscheidungen im Unternehmen Einfluss nehmen kann. Die wichtigste Rechtsquelle der Betriebsverfassung ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hier sind die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und des Arbeitgebers festgehalten.
Das Ziel des Betriebsverfassungsrechts ist es, eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu schaffen (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Beide Seiten sollen trotz ihrer natürlichen Interessenkonflikte z. B. offen und ehrlich miteinander kommunizieren, auftretende Streitigkeiten „mit dem ernsten Willen zur Einigung “ (§ 74 Abs. 1 BetrVG) verhandeln und stets zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes entscheiden.
Warum dürfen Mitarbeiter im Betriebsrat in unternehmerische Entscheidungen eingreifen?
Für einige Arbeitgeber können die Möglichkeiten des Betriebsrates wie ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit wirken. Die Betriebsverfassung soll aber Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Rechte und Interessen wahrzunehmen und selbst zu organisieren. Sie basiert auf dem Grundgesetz Art. 14 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 1 GG.
Im Prinzip stehen sich die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers und das Recht auf Freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer gegenüber. Ist es z. B. fair, wenn Arbeitnehmer in der Ferienzeit keinen Urlaub erhalten oder Überstunden von ihnen verlangt werden? Der Betriebsrat ist ein Instrument der Betriebsverfassung, um eine Balance zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerwünschen herzustellen.
Das Betriebsverfassungsgesetz gehört zum Arbeitsrecht, das ein Arbeitnehmerschutzrecht ist. Es schützt Arbeitnehmer, weil sie wirtschaftlich schwächer als Arbeitgeber sind. Die Mitbestimmung von Beschäftigten im Unternehmen ist eine wichtige arbeitsrechtliche Errungenschaft.
Was macht ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat ist eine Mitarbeitervertretung im Unternehmen. Er wird von Arbeitnehmern demokratisch gewählt, um ihre Interessen im Unternehmen zu repräsentieren. Der Betriebsrat stellt vor allem sicher, dass geltende Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten eingehalten werden. Was sagt das Gesetz über die Länge der Arbeitszeiten, Urlaubstage oder den Mutterschutz?
Das Betriebsverfassungsrecht gewährt dem Betriebsrat verschiedene Beteiligungsrechte im Unternehmen. Der Betriebsrat muss z. B. über einige Entscheidungen des Arbeitgebers rechtzeitig und umfassend informiert werden und darf in anderen Fällen an Entscheidungen mitbestimmen oder ihnen widersprechen. Die Mitglieder des Betriebsrates genießen einige Freiheiten und Sonderrechte, ihre Tätigkeit im Betriebsrat ist jedoch ein unentgeltliches Ehrenamt.
Aufgaben des Betriebsrates
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
- Austausch mit Arbeitnehmern, wie Beschwerden und Vorschläge entgegennehmen.
- Beantragung und Verhandlung von Maßnahmen mit dem Arbeitgeber.
- Förderung und Sicherung besserer Arbeitsbedingungen, z. B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder betrieblicher Umweltschutz.
- Unterstützung schutzbedürftiger Personen, wie schwerbehinderter, älterer oder ausländischer Arbeitnehmer.
Bildung des Betriebsrates
- Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gewählt werden.
- Er wird in der Regel alle vier Jahre neu gewählt.
- Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder ist abhängig von der Unternehmensgröße.
Beziehung Arbeitgeber und Betriebsrat
- Arbeitgeber und Betriebsrat sollen monatlich zu mindestens einer Besprechung zusammentreffen (§ 74 Abs. 1 BetrVG).
- Der Arbeitgeber darf die Bildung des Betriebsrates nicht behindern und verbieten. Andernfalls macht er sich strafbar.
- Der Betriebsrat ist an das Gesetz und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.
- Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht geklärt werden.
Rechte des Betriebsrates
- Informationsrechte
- Anhörungsrechte
- Vorschlagrechte
- Beratungsrecht
- Widerspruchrechte
- Zustimmungsverweigerungsrechte
- „Echte“ Mitbestimmungsrechte
- Initiativrechte
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verfügen ca. 10 Prozent der Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat. In Westdeutschland werden 41 % und in Ostdeutschland 36 % der Arbeitnehmer von einem Betriebsrat vertreten. Die Anzahl der Betriebsräte hat in den letzten Jahren abgenommen. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll dieser Entwicklung entgegenwirken.
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Soziale Angelegenheiten
Der Betriebsrat hat in diesem Bereich die stärksten Beteiligungsrechte. Er kann z. B. über Arbeitszeiten, Überstunden und Kurzarbeit, Dienstpläne, Schichtarbeit sowie über Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz mitbestimmen. Bei solchen Maßnahmen darf der Arbeitgeber nicht alleine entscheiden und braucht das Einverständnis des Betriebsrates. Hier spricht man auch von „echten Mitbestimmungsrechten“.
Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
Der Arbeitgeber muss bei der Einstellung und Versetzung von Beschäftigten die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Auch muss er vor jeder Kündigung den Betriebsrat anhören, andernfalls ist die Kündigung unwirksam. In bestimmten Fällen kann der Betriebsrat der Kündigung widersprechen. In der Personalentwicklung hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte und sollte im Austausch mit Mitarbeitern stehen, um ihre Bedürfnisse gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu fördern. Bei personellen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat vor allem Informations-, Beratungs- und Anhörungsrechte zu.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Der Betriebsrat hat bei den sogenannten wirtschaftlichen Angelegenheiten die schwächsten Beteiligungsrechte. Bei Betriebsänderungen, wie der Stilllegung, Verlegung, Spaltung und dem Zusammenschluss ganzer Betriebe oder Betriebsteile, muss der Betriebsrat informiert werden und darf beraten. Bei gravierenden Änderungen im Betrieb kann er außerdem einen Interessenausgleich und den Abschluss eines Sozialplans mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Ab einer Unternehmensgröße von mehr als 100 Arbeitnehmern muss der Betriebsrat außerdem einen separaten Wirtschaftsausschuss bilden, der mit dem Arbeitgeber über wirtschaftliche Angelegenheiten im ständigen Austausch ist.
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats – Beispiel Einstellung eines Arbeitnehmers
Das Betriebsverfassungsgesetz auf einen Blick
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es besteht grob aus sieben Teilen:
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 6)
- Organe der Betriebsverfassung (§§ 7 bis 59a)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 bis 73b)
- Mitwirkung und Mitbestimmung (§§ 74 bis 113)
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten (§§ 114 bis 119)
- Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 119 bis 121)
- Änderung von Gesetzen (§§ 123 bis 124)
- Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 125 bis 132)
Wer braucht Know-how im Betriebsverfassungsrecht?
Arbeitgeber und Führungskräfte
Arbeitgeber und Führungskräfte müssen einschätzen können, bei welchen Entscheidungen der Betriebsrat miteinbezogen werden muss. Dafür sind Kenntnisse der Möglichkeiten des Betriebsrates wichtig. Sie geben Arbeitgebern die Fähigkeit, sich bei Verhandlungsgesprächen mit dem Betriebsrat besser durchzusetzen und eine positive Kommunikationskultur im Unternehmen aufzubauen. Bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz und beim Übergehen des Betriebsrates drohen gerichtliche Auseinandersetzungen. Mit Know-how im Betriebsverfassungsrecht bleiben Sie als Arbeitgeber rechts- und zukunftssicher.
Neue Mitglieder des Betriebsrates
Wer zum Mitglied des Betriebsrates gewählt wird, steht vor vielen neuen Aufgaben. Ihre neue Rolle erfordert Sachkenntnisse in zum Teil komplexen Themengebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Das wichtigste Ziel ist hierbei, dass Sie die Arbeitnehmerinteressen bestmöglich vertreten. Dafür müssen Sie in das Betriebsverfassungsrecht einsteigen. In unseren Seminaren geben wir einen praktischen Einstieg in das Thema und vermitteln Ihnen leicht zugängliches Wissen im Recht.
Langfristige Mitglieder des Betriebsrates
Auch wiedergewählte Mitglieder des Betriebsrates müssen ihre Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz regelmäßig auffrischen. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Änderungen können die Rechtsprechung immer wieder beeinflussen. Aktuell bringt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz Neuerungen für die Arbeit des Betriebsrates mit sich. Rechtswissen ermöglicht es Ihnen, Ihre Funktion als Vertreter und Beschützter der Arbeitnehmer im Unternehmen kompetent zu erfüllen.
Betriebsverfassungsrecht praxisnah für Nicht-Juristen vermittelt
Unsere Rechtsexperten sind darin trainiert, Praxiswissen an Fach- und Führungskräfte zu vermitteln. Wir kennen die Bedürfnisse der Wirtschaft und geben Ihnen leicht umsetzbare Tipps mit auf den Weg. Das Betriebsverfassungsrecht ist eines der beliebtesten Seminarthemen in unserem Institut. Unsere Kunden schätzen die vielen Praxisbeispiele und anwendungsnahen Übungen, die selbst komplexe Themen aus dem Arbeitsrecht verständlich machen.
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- Betriebsverfassungsrecht – Einführung
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