Was ändert sich 2016 im Vergaberecht? – Einblicke in das Vergaberechts-Modernisierungsgesetz (VergRModG)
Nach einer aktuellen Schätzung beläuft sich das Umsatzvolumen durch öffentliche Auftragsvergabe alleine in Deutschland auf ca. 350 Milliarden Euro. Dies entspricht ca. 12,5 % des Bruttoinlandsprodukts oder anders ausgedrückt: Jeder achte Euro in Deutschland wird durch die öffentliche Hand ausgegeben.
Bei diesem Volumen erklärt sich die Forderung, dass Steuergelder sparsam, sachgerecht und vor allem auch wettbewerbsfördernd verwendet werden sollten. Hierfür wurde das Vergaberecht entwickelt. Dabei handelt es sich um das rechtsverbindliche Regelwerk für den Verfahrensablauf und die Form der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand in Abhängigkeit des Auftragsvolumens.
Zusätzlich dient das Vergaberecht als Steuerungsmittel für umwelt-, sozial- und industriepolitische Ziele.
Jedes Unternehmen, das sich in der Vergangenheit um Aufträge durch die öffentliche Hand bemüht hat, weiß wie komplex und zeitaufwendig die Teilnahme an einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung ist. Dies gilt umso mehr, wenn EU-Schwellenwerte überschritten werden. Wird dann die Vergabe abschlägig beschieden, stellt sich zudem für nicht wenige Unternehmen die Frage nach der Transparenz im Bieterverfahren und der Auftragsvergabe.
Unter anderem wurde aus diesem Grund im Juli 2015 der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorbereitete Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts von der Bundesregierung verabschiedet.
Ziel der neuen EU-Vergaberichtlinien und der anstehenden Vergaberechtsreform ist es, ein möglichst flexibles, transparentes, anwendungsfreundliches und effizientes Verfahren zu gewährleisten. So soll auch kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu den öffentlichen Aufträgen erleichtert werden.
Die grundsätzliche Umstellung auf e-Vergabe, unter Nutzung von Vergabeplattformen, ist dabei ein wichtiger Schritt. Was sich sonst noch alles in 2016 durch den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) verändern wird, ist Thema des IFM-Seminars „Vergaberecht Update – Neuerungen in 2016“. Dieses Kompaktseminar informiert umfassend über den neuen Rechtsrahmen. Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Ausschreibungen betraut sind, sowie Mitarbeiter, die sich an Ausschreibungen beteiligen möchten.
Das IFM-Seminar ist als offenes Seminar für die Schulungszentren Berlin Prenzlauer Berg, Berlin Charlottenburg und Potsdam sowie als individuelles Firmenseminar buchbar. Eine genaue Inhaltsbeschreibung sowie die Kontaktdaten und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://ifm-business.de/firmen/seminare/recht/vergaberecht-update-neuerungen-in-2016-826.html