Weiterbildungsprämie
Ihr Fleiß und Erfolg wird belohnt – Was steckt hinter der Weiterbildungsprämie?
Erfolg zahlt sich aus. Und das im wahrsten Sinne des Wortes
Der Abschluss einer beruflichen Qualifikation wird nun mit bis zu 2.500 Euro in Form einer Weiterbildungsprämie belohnt.
Mit der Weiterbildungsprämie motiviert der Bund in Form eines Bonus Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungen oder auch Nachqualifizierungen, die mit einem Abschluss enden. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Teilnehmer eine Geld-Prämie in Höhe von 1.500 Euro. Sieht die Umschulung zusätzlich auch eine Zwischenprüfung im Ablauf vor, erhalten die Teilnehmer bei erfolgreichem Bestehen zusätzlich 1.000 Euro. Hierdurch wurde ein Anreiz geschaffen, der die Motivation, den Durchhaltewillen und Ehrgeiz stärken soll, einen Berufsabschluss zu erwerben bzw. nachzuholen.
Gesetzliche Hintergründe
Hinter der Weiterbildungsprämie steckt das im Februar 2016 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG. So beschloss das Bundeskabinett Anfang 2016 Reformen im Hinblick auf das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und das Recht der Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung (SGB III).
Ziel des neuen Gesetzes ist es gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Menschen, die über lange Zeit arbeitslos sind zu einer Weiterbildung mit konkretem Abschluss zu motivieren. Von der Regelung betroffen sind alle abschlussbezogenen Umschulungen, die ab dem 1. August 2016 starten. Derzeitig ist die Regelung zur Prämie bis zum 31.12.2020 befristet.
Voraussetzungen zur Nutzung der Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie wird vom Bund für solche Umschulungen und Nachqualifizierungen gezahlt, die in einem staatlich anerkannten Berufsabschluss münden. Diese werden u.a. von den Industrie- und Handelskammern vergeben.
Teilnehmer, die die Prämie nutzen möchten müssen arbeitslos gemeldet sein und die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren. Zum Geltendmachung der Weiterbildungsprämie müssen die Zwischen- und Abschlusszeugnisse dem jeweiligen Sachbearbeiter der zuständigen Arbeitsagentur vorgelegt werden.
Gern beraten wir Sie im persönlichen Gespräch, welche Umschulung bzw. Weiterbildung zu Ihnen passt und welche Voraussetzungen Sie im Einzelnen zur Nutzung der Weiterbildungsprämie mitbringen sollten.
Quellen und weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/vereinfachung-des-leistungsrechts-staerkung-der-weiterbildung.html