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Der erste richtige Arbeitsvertrag – ein Schritt in die Unabhängigkeit

Erstellt am 15.06.2017 von Patryk Czechowski in Kategorie(n): Business News

Fußspuren auf dem Strand

Gastbeitrag

Das kostenlose E-Book zum Thema „Der erste Arbeitsvertrag – ein Schritt in Richtung Freiheit“ soll jungen Arbeitnehmern aufzeigen, worauf sie bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages achten müssen und welche Klauseln auf jeden Fall festgehalten werden sollten.

Aller Anfang ist schwer: Das Unterzeichnen des Arbeitsvertrages

Nachdem viele Bewerbungen versandt und erste Vorstellungsgespräche überwunden wurden, erfolgt irgendwann das Unterzeichnen des Arbeitsvertrages. Vor allem für junge und unerfahrene Arbeitnehmer, die sich für ihren ersten richtigen Job beworben haben, stellt dies ein Schritt in Richtung Freiheit und Unabhängigkeit dar. Da der Arbeitsvertrag vor lauter Vorfreude jedoch oft nicht richtig gelesen wird bzw. junge Arbeitnehmer gar nicht wissen, worauf es in einem Arbeitsvertrag ankommt, kann der erste Job auch schnell zum Albtraum werden. Nicht selten verstecken sich in solchen Arbeitsverträgen komplizierte Klauseln, die nach Vertragsunterzeichnung nur schwer umgangen werden können. Daher ist es ratsam, eine Checkliste zur Verfügung zu haben, die alle wichtigen Punkte enthält. Zwar herrscht in Deutschland grundsätzlich eine Vertragsfreiheit, die eine gewisse Gestaltungsfreiheit zulässt, dennoch sollten vor allem junge Arbeitnehmer auf einige Punkte nicht verzichten.

Was muss ich beachten? Die Basics

Neben den Vertragsparteien und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses sollten auch die Arbeitsinhalte und die Tätigkeiten im Unternehmen angegeben werden. Um das zukünftige Aufgabenfeld nicht zu sehr einzuschränken, ist es jedoch nicht ungewöhnlich, dass diesbezüglich oft sehr allgemeine Aussagen getroffen werden.

Weiterhin beginnt ein Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Probezeit. Diese muss im Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt festgelegt werden. Die Probezeit darf nicht mehr als sechs Monate andauern, wobei die Kündigungsfrist auf beiden Seiten zwei Wochen beträgt. Die Probezeit dient der Orientierung beider Vertragsparteien. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können prüfen, ob der Angestellte zum Unternehmen und ins das Team passt.

Ist der junge Arbeitnehmer nun endgültig übernommen worden, sollte im Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort aufgeführt werden. Dies ist wichtig, sobald ein Unternehmen an mehr als einem Ort vertreten ist. Wird der Arbeitsort nicht genau festgeschrieben, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmer ungewollt an andere Orte zu versetzen. Die tägliche Arbeitszeit wird hingegen durch das Arbeitsschutzgesetz zusätzlich geregelt. Demnach darf die Arbeitszeit pro Tag nicht mehr als acht Stunden betragen. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Berufskraftfahrern aufgrund der sogenannten Lenk- und Ruhezeiten.

Das erste Gehalt

Ein weiterer wichtiger Punkt für junge Arbeitnehmer in ihrer Karriere ist das erste eigene Gehalt. Wie hoch der Grundbetrag ist, muss vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vermerkt werden. Zusätzlich sollten hier auch weitere Zusatzleistungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aufgeführt werden. Wann das Gehalt genau ausgezahlt wird, kann jedoch jedes Unternehmen selbst entscheiden. In der Regel geschieht das in der Monatsmitte oder am Monatsende. Wichtig ist nur, dass auch diese Informationen im Arbeitsvertrag aufzufinden sind. Seit dem 01. Januar 2015 besteht übrigens ein sogenannter Mindestlohn. Dieser beträgt aktuell 8,84 Euro. Wichtig ist auch: Nicht mit jedem Arbeitsvertrag bekommt eine Person ein Gehalt. Beispielsweise Praktikanten können, müssen aber nicht in jedem Fall für ihre Tätigkeiten entlohnt werden, da das Praktikum meist zur schulischen Ausbildung zählt.

E-Book zum Download

Weitere wichtige Klauseln sowie alle weiterführenden Informationen finden Interessierte im Ratgeber – Erster Arbeitsvertrag. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.arbeitsvertrag.org viele weitere Ratgeber, Informationen und E-Books zu Themen, wie Ausbildungsvertrag, Minijob oder Kündigungsfrist. Als Weiterbildungsinstitution freuen wir uns, das kostenlose Angebot des BvDR e.V. für Berufsteinsteiger und junge Arbeitnehmer weiterzuempfehlen.


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