Suche nach Fachkräften für die Lohn- und Finanzbuchhaltung wächst
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, hierzu zählen auch die vielen Berliner und Brandenburger Handwerksbetriebe sowie Start-ups, bevorzugen die Lohn- und Finanzbuchhaltung im eigenen Unternehmen. So sparen sie die Kosten für Lohnbüro oder Steuerberater und behalten den genauen Überblick über ihre aktuellen Geschäftsbewegungen.
Spätestens seit der Einführung des Mindestlohns, mit seinen aufwendigen Dokumentationspflichten, ist es eine unbestrittene Tatsache, dass die Erstellung einer rechtskonformen Lohnabrechnung umfangreiches und aktuelles Fachwissen erfordert. Fakt ist, jedes Unternehmen ist nach §108 der Gewerbeordnung verpflichtet, eine Abrechnung des Arbeitsentgelts in Textform zu erstellen und das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die gesetzliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Eine falsche Lohn- und Finanzbuchhaltung kann teuer werden. Um Haftungs-, Nachforderungs- und Umsatzsteuerbescheide zu vermeiden, suchen Unternehmen gezielt Mitarbeiter mit zertifizierter Zusatzausbildung zur geprüften Fachkraft für Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Der Wirkungsgrad des Lohn- und Gehaltsbuchhalters mit Kenntnissen in der Finanzbuchhaltung ist branchenunabhängig, vielfältig und anspruchsvoll. Sie beinhaltet die Erfassung und Pflege der Mitarbeiterdaten, die termingerechte Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Kommunikation mit den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern. In der Finanzbuchhaltung sind Bestandskonten zu führen, Bilanzen und die Gewinn und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen sowie die Umsatzsteuer voranzumelden und abzuführen. Zur effektiven Bearbeitung nutzen die Betriebe entweder die Anwendersoftware DATEV oder Lexware. Nachweisbare Anwenderkenntnisse in der jeweiligen Software werden als Einstellungskriterium vorausgesetzt.
Geprüfte IFM Zusatzqualifikation: umfassend und praxisrelevant
Die sechsmonatige geförderte Weiterbildung vom IFM Institut für Managementberatung zur geprüften Fachkraft für Lohn- und Finanzbuchhaltung ergänzt eine vorhandene kaufmännische Vorausbildung, eine Ausbildung zur/m Steuerfachangestellten oder ein betriebswirtschaftlichen Studium. Die Zusatzqualifikation ermöglicht Ihnen eine Anstellung in nahezu jedem Wirtschaftszweig – egal ob Handwerksbetrieb, Dienstleistung, Verband oder Organisation. Durch den Nachweis von Anwenderkenntnissen in DATEV und Lexware können Sie in nahezu jedem Betrieb, fachlich versiert die verantwortungsvolle Aufgabe der korrekten Lohn- und Finanzbuchhaltung übernehmen.
Die genaue Inhaltsbeschreibung der Weiterbildung zur geprüften Fachkraft für Lohn- und Finanzbuchhaltung mit Lexware und DATEV mit dem anerkannten IFM Diplom, finden Sie hier:
Unsere Weiterbildung findet als Präsenzunterricht mit einem Fachdozenten in unseren gut zu erreichenden modern ausgestatteten Seminarzentren statt.
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