Premiere: Neues Mediationsgesetz in Aktion
Weiterbildung zum zertifizierten Mediator nach neuen Richtlinien beim IFM
Berlin, 27.06.17: Jahrelang stand der Entwurf für die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) in der Pipeline. Ab dem 01.09.2017 tritt das neue Mediationsgesetz nach Entschluss des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in Kraft. Beim IFM Institut für Managementberatung sind die kommenden Veränderungen in die laufenden Ausbildungsseminare bereits integriert, da das Unternehmen sich seit Jahren an die Richtlinien des Bundesverband Mediation e.V. hält. Bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung genießen Teilnehmer/-innen, die sich in einer Weiterbildung zum Mediator beim IFM befinden, die Qualitätsstandards der Ausbildung zum zertifizierten Mediator nach der ZMediatAusbV.
Mehr Ausbildungszeit für zertifizierte Mediatoren
Die ZMediatAusbV regelt, wer sich ab dem 01.09.2017 als „zertifizierter Mediator“ bezeichnen darf. Die wichtigste Veränderung für kommende Mediatoren und Weiterbildungsträger wie das IFM, die Mediatoren ausbilden, betrifft die neuen Ausbildungsinhalte und die Mindestanforderung von 120 Präsenzzeitstunden. Das IFM bietet in seiner Weiterbildung zum zertifizierten Mediator 280 Präsenzzeitstunden an. Damit möchte das IFM den Praxisbezug der Ausbildung zum zertifizierten Mediator gewährleisten und sich von der Konkurrenz abheben.
Übersicht der konkreten Anforderungen nach ZMediatAusbV
- Abschluss eines Ausbildungslehrgangs mit neuen Inhalten und mindestens 120 Präsenzzeitstunden.
- Durchführung einer Mediation als Mediator oder Co-Mediator spätestens ein Jahr nach Beendigung der Ausbildung.
- Reflexion der praktischen Mediation in einer anschließenden Supervision.
- Zusätzliche Weiterbildungen nach der Ausbildung: Vier Supervisionen innerhalb von zwei Jahren und 40 Zeitstunden theoretische Fortbildung alle vier Jahre.
Für Mediatoren, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, gelten entsprechende Übergangsregelungen, die dem Gesetz zu entnehmen sind.
Expertenmeinung: Warum ist die neue Verordnung wichtig?
Izabella Pach ist seit 1999 als Rechtsanwältin und Mediatorin tätig und seit 2010 Dozentin am IFM. Ihrer Einschätzung nach verschaffen die Bestimmungen der ZMediatAusbV allen Beteiligten auf dem Markt Vorteile. Weiterbildungseinrichtungen erhalten neue Mindestanforderungen und Inhalte, um Mediatoren eine bessere Weiterbildung zu bieten. Für zukünftige Mediatoren beinhalte dies eine intensivere Ausbildung mit mehr Anwendungsbezug als zuvor, um ihre Kompetenzen für die Praxis zu trainieren. Wichtig sei vor allem, dass Verbraucher bzw. Medianden geschützt werden, indem sie eine qualifiziertere Vermittlung bei der Suche nach einer nachhaltigen und zufriedenstellenden Lösung erwarten können. Das Fazit der Mediationsexpertin:
Insgesamt wird mit der ZMediatAusbV auf dem Markt mehr Transparenz im Aufgaben- und Verantwortungsfeld des Mediators herrschen.
Relevanz der Mediation steigt
Unter Mediation versteht man die außergerichtliche Beilegung von Konflikten. Sie wird etwa erforderlich, wenn ein Streit zwischen einem Mitarbeiter und einem Vorgesetzten zu eskalieren droht. Hierbei spricht man auch von Wirtschaftsmediation. Kommunikationsprobleme gehören zum Alltag in Unternehmen, können jedoch teuer werden, wenn sie im Gerichtssaal enden. Mediatoren sind ausgebildet im Konfliktmanagement und agieren als Vermittler zwischen zwei Konfliktparteien, um gemeinsam und eigenverantwortlich einen Konsens zu erreichen, bevor der kostspielige Weg zum Anwalt gewählt wird. Die Relevanz der außergerichtlichen Mediation hat die Anforderungen an die Ausbildung von Mediatoren in den letzten Jahren erhöht. Ein Ergebnis ist die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung.
ZMediatAusbV ließ lange auf sich warten: Abriss des Mediationsgesetzes
Während das erste Mediationsgesetz Mitte 2012 verabschiedet wurde, darf die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ erst ab dem 01.09.2017 benutzt werden:
- 26.07.2012: Das Mediationsgesetz (MediationsG) wird erstmals in Deutschland wirksam und klärt die Grundsätze der Mediation. § 5 Abs. 2 und 3 MediationsG regelt die Aus- und Fortbildung zum zertifizierten Mediator, die in einer Verordnung (ZMediatAusbV) folgen soll.
- 31.01.2014: Entwurf ZMediatAusbV veröffentlicht.
- 31.08.2016: Veröffentlichung der finalen ZMediatAusbV.
- Juli 2017: Evaluationsbericht zum MediationsG geplant.
- 01.09.2017: ZMediatAusbV tritt in Kraft.
Auf dem Weg zur Professionalisierung
Da sich die außergerichtliche Mediation als Alternative zum Rechtsstreit zunehmend bewährt, waren höhere Anforderungen an die Ausbildung zum Mediator eine Frage der Zeit. Das Inkrafttreten der ZMediatAusbV bedeutet für das Berufsbild des Mediators einen Schritt in Richtung Professionalisierung.
Bei Interesse beantworten wir gerne Ihre Fragen zur Ausbildung zum zertifizierten Mediator nach ZMediatAusbV und beraten Sie zum gesamten Dienstleistungsangebot an geförderten Weiterbildungen in unserem Hause.
PRESSEMITTEILUNG BOXID 860107