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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und neues EU-Lieferkettengesetz umsetzen

Erstellt am 19.06.2024 von Patryk Czechowski in Kategorie(n): Business News

Symbol eines LKW eingestanzt in einen Wald

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung verantwortungsbewusster Unternehmensführung und nachhaltigem Lieferkettenmanagement. Am 24. Mai 2024 stimmte der Rat der Europäischen Union der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ zu. Damit gehen Neuerungen des deutschen Lieferkettengesetzes einher. Auf Unternehmen im Bereich der Beschaffung kommen neue Änderungen zur bereits anspruchsvollen Gesetzeslage hinzu.

Wir geben einen praxisnahen Überblick und zeigen erste Schritte für Unternehmen, um ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement gemäß des LkSG und der CSDDD umzusetzen.


 

Inhaltsverzeichnis


 

Überblick: Wer ist vom LkSG und CSDDD betroffen?

Vergleich: deutsches Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder LkSG) und EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist der Name des deutschen Lieferkettengesetzes. Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung von Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in ihren Lieferketten. Für betroffene Unternehmen gelten verbindliche Sorgfaltspflichten, wie die Abgabe einer Grundsatzerklärung oder die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene.

Wann tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft?

Das LkSG wurde am 1. Januar 2023 verabschiedet. Es galt zunächst für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten. Diese Schwelle hat sich Anfang 2024 geändert.

Wer fällt unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Die Vorgaben des LkSG gelten seit 2024 für:

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und
  • indirekt: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die LkSG-pflichtige Großunternehmen beliefern.

Aktuell sind schätzungsweise 3.000 Unternehmen von dem Gesetz betroffen.

Neuerungen durch das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Parallel zum deutschen LkSG hat die Europäische Union eine eigene Lieferkettenrichtlinie entwickelt, die ähnliche Ziele verfolgt.

Das EU-Lieferkettengesetz heißt amtlich „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“. Es ist auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D.

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen EU-weit, auf Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der Liefer- und Wertschöpfungskette zu achten und einen Klimaplan aufzustellen. Die CSDDD ist an das deutsche LkSG angelehnt – erweitert dieses jedoch auch.

Wann tritt die CSDDD in Kraft?

Die CSDDD wurde am 24. Mai 2024 verabschiedet und tritt 20 Tage später im Juni 2024 in Kraft. Die Bundesregierung muss die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, was zu einer Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes führt.

Was ändert sich durch die CSDDD?

  • Zivilrechtliche Haftung: Die CSDDD führt durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung zu einer Verschärfung des LkSG. Deutsche Unternehmen müssen in Zukunft bei Sorgfaltspflichtverletzungen erstmals auf EU-Ebene haften. Bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes der Unternehmen möglich.

  • Klimaplan: Unternehmen müssen einen Übergangsplan erstellen, mit dem sie ihr Geschäftsmodell mit der im Pariser Abkommen festgelegten Obergrenze von 1,5 Grad Erderwärmung in Einklang bringen.

  • Weitere Sorgfaltspflichten: Zusätzlich sind mit der CSDDD nicht nur unmittelbare Zulieferer, sondern Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Rohstoff bis zu Kund:innen – in das Compliance System einzubeziehen.

Wer fällt unter die CSDDD?

Die EU-Kettenrichtlinie ist für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtend. Sie gilt auch für ausländische Unternehmen, wenn diese mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU generiert haben.

Die Einführung der CSDDD erfolgt in drei Phasen:

  • 2027 | 3 Jahre nach Inkrafttreten:
    Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro.

  • 2028 | 4 Jahre nach Inkrafttreten:
    Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 900 Millionen Euro.

  • 2029 | 5 Jahre nach Inkrafttreten:
    Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 450 Millionen Euro.

Damit sind ca. 5.000 Unternehmen direkt von der europäischen Richtlinie betroffen.

Erste Schritte zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes für Unternehmen

Nachhaltigkeit im Lieferkettenmanagement LkSG- und CSDDD-konform umsetzen in 5 Schritten erklärt

Um die LkSG und CSDDD effektiv umzusetzen, sollten Unternehmen eine Reihe von Best Practices berücksichtigen. Hier ein Überblick, den wir in unseren Weiterbildungen umfassend und praxisnah vermitteln:

  1. Strategie entwickeln: Zu Beginn ist es empfehlenswert, den Ist-Zustand der kompletten Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsbelange zu erfassen und abzubilden. Damit schaffen Sie die Grundlage, um Ihr Lieferkettenmanagement strategisch weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Bestandteil des LkSG ist zudem die Formulierung einer Grundsatzerklärung. Diese spiegelt Ihre Unternehmenswerte und -ziele wider und dient so als Wegweiser für Ihre Mitarbeitenden.

  2. Risiken erfassen und bewerten: Ein umfassendes Risikomanagement ist Kernelement eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Welche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in Ihrer Lieferkette können Sie frühzeitig erkennen, minimieren oder verhindern? Nutzen Sie praktische Tools, um alle Risiken zu identifizieren, zu gewichten und eine Prioritätenliste zu erstellen.

  3. Maßnahmen ableiten und umsetzen: Im nächsten Schritt können Sie einen Aktionsplan entwickeln. Die vorherige Risikoanalyse liefert Ihnen wichtige Informationen, um konkrete Maßnahmen abzuleiten. Binden Sie alle Akteur:innen entlang der Lieferkette in diesen Prozess mit ein, um vorhandenes Know-how effektiv zu nutzen und Wissenslücken rechtzeitig mit Weiterbildungen zu füllen.

  4. Beschwerden managen: Das LkSG sieht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten die Einführung eines Beschwerdeverfahrens vor. Dieses soll es internen und externen Personen in der Lieferkette ermöglichen, Ihr Unternehmen auf relevante Risiken und Verletzungen hinzuweisen. Identifizieren Sie dafür zunächst, wer Ihre wichtigsten Zielgruppen sind und welche Beschwerdekanäle sie anbieten können. Halten Sie dies in einer Verfahrensordnung fest.

  5. Dokumentieren und berichten: Laut LkSG sind Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen. Die Berichte müssen sieben Jahre lang auf der Internetseite kostenlos öffentlich zugänglich gemacht werden. Transparenz in der Lieferkette gewährleistet, dass sie Lieferengpässe rechtzeitig abfangen und die Zufriedenheit von Kund:innen langfristig verbessern. Zusätzlich müssen Sie die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten intern dokumentieren. So gestalten Sie einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Bezug auf die Nachhaltigkeit Ihres Lieferkettenmanagements.

Tools für den Einstieg

Hier sind zwei hilfreiche Tools für den Anfang, die wir auch in unseren Weiterbildungen empfehlen:

  • KMU Kompass: Ein nützliches Tool, um Schritt für Schritt ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement im Sinne der LkSG in Ihrem Unternehmen einzuführen oder auszubauen. Sie können z. B. mithilfe des Sorgfalts-Kompass relevante Risiken identifizieren oder den Standards-Kompass zur Lieferantenauswahl nutzen.

  • CSR Risiko-Check: Ein kostenloses Online-Tool von MVO, das Ihnen individuelle Informationen zu relevanten Risiken und Lösungsvorschläge in Bezug auf lokale Nachhaltigkeitssituationen bereitstellt.

Seminar: LkSG- und CSDDD-konformes Lieferkettenmanagement gestalten

Supply-Chain-Manager eines Zulieferers bei der ArbeitDie Umsetzung der LkSG und CSDDD stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Verbesserung der globalen Handelspraktiken und Stärkung des eigenen Images vor Kund:innen.

Unser Fokus als Weiterbildungsinstitut liegt darin, Ihnen handlungsorientiertes und rechtssicheres Wissen für die unmittelbare Umsetzung mitzugeben. Dafür stehen wir mit über 30 Jahren Erfahrung und einem Netzwerk an Expert:innen aus allen Branchen.

Wir kennen Ihre Bedürfnisse. Als Weiterbildungsinstitut sind wir darauf spezialisiert, Fach- und Führungskräfte in ihren Spezialthemen mit neuem Fachwissen praxisbezogen voranzubringen. 

Zum Seminar

Weitere Seminare zur den Themen Beschaffung, Produktion, Distribution und Entsorgung finden Sie in unserer Seminarrubik Logistik- und Produktionsmanagement.



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